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Untersagung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 10 B 09.89 vom 17.07.2009

Rechtsgebiete:LStVG, KampfhundeV
Schlagworte:Hundehaltung, Kampfhund, American Staffordshire Terrier, Mischling, Unbekannte Abstammung, Beweislast
Stichwort:Untersagung
Leitsatz:Die Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 10 B 09.89



BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 7 BV 08.254 vom 07.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, RStV
Schlagworte:Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Fernsehveranstaltern, medienaufsichtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, vorherrschende Meinungsmacht, Präjudizierung eines erneuten Zusammenschlussvorhabens, Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM)
Stichwort:Untersagung
Leitsatz:Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zusammenhang mit einer medienaufsichtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Erledigung des Übernahmevorhabens.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 7 BV 08.254

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 B 1034/09 vom 29.06.2009

Rechtsgebiete:HSOG, HundeVO
Schlagworte:Behördenzuständigkeit, Hundehaltung, unselbständige Verfügung, Untersagung
Stichwort:Untersagung
Leitsatz:1. Aus § 16 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung ergibt sich eine umfassende Aufgabenzuweisung an die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden zum Zweck des Schutzes Dritter gegen dadurch hervorgerufene Gefahren.

2. Eine generelle Untersagung der Hundehaltung kann auf § 11 HSOG gestützt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass beim Halten und Führen von Hunden durch eine Person gegen das Gebot des § 1 Abs. 1 Satz 1 HundeVO verstoßen wird, wonach Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 B 1034/09

HESSISCHER-VGH – Urteil, 10 A 100/08 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:VO (EG) 2419/2001
Schlagworte:Behördenzuständigkeit, Hundehaltung, unselbständige Verfügung, Untersagung
Stichwort:Untersagung
Leitsatz:1. Aus § 16 Abs. 1 der hessischen Hundeverordnung ergibt sich eine umfassende Aufgabenzuweisung an die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden zum Zweck des Schutzes Dritter gegen dadurch hervorgerufene Gefahren.

2. Eine generelle Untersagung der Hundehaltung kann auf § 11 HSOG gestützt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass beim Halten und Führen von Hunden durch eine Person gegen das Gebot des § 1 Abs. 1 Satz 1 HundeVO verstoßen wird, wonach Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 10 A 100/08


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