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Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 398/04 vom 24.05.2005

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Kündigung, Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang
Stichwort:Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang
Leitsatz:Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet, läuft die einmonatige Widerspruchsfrist gem. § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht. Die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB führt aber auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 398/04




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