JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unterrichtung über Betriebsübergang
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Stichwort: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Leitsatz: | 1. Wenn alle von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer den im gem. § 613 a Abs. 5 BGB erstellten Informationsschreiben korrekt bezeichneten Erwerber deswegen genau kennen, weil dieser zuvor durch eine sog. Ausgründung aus dem veräußernden Unternehmen entstanden ist, im selben Gebäude mit seiner Belegschaft und seiner Geschäftsführung sein oparatives Geschäft betreibt - wobei beide Unternehmen teilweise dieselbe Infrastruktur (z. B. Kantine) benutzen - und wenn klar ist, wohin sich die vom Übergang betroffenen Arbeitnehmer wenden können, um aus berufenem Munde weitere Informationen über den Erwerber einzuholen, bedarf es der förmlichen Angabe der Anschrift des Erwerbers nicht. 2. Zur ausreichenden Unterrichtung über den Grund des Übergangs (§ 613 a Abs. 5 Nr. 2 BGB) reicht in der Regel die Bezeichnung des dem Übergang zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts mit der im Rechtsleben üblichen Begrifflichkeit (z. B. Kaufvertrag, Pachtvertrag) aus. Die dem Übergang zugrundeliegenden unternehmerischen Erwägungen müssen grundsätzlich nur mitgeteilt werden, wenn Besonderheiten bzw. Abweichungen von der "Normalgestaltung" eines solchen Rechtsgeschäfts vorliegen, die dazu führen, dass durch die pauschale Bezeichnung des Vertrags die wirtschaftlichen oder rechtlichen Grundlagen des Geschäfts unzureichend beschrieben oder gar verschleiert werden. 3. Zu den gem. § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB mitzuteilenden rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen gehört zwar grundsätzlich die kündigungsrechtliche Situation und auch der Umstand, dass im Falle eines Widerspruchs gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses und nachfolgender betriebsbedingter Kündigung ein Abfindungsanspruch aufgrund eines Sozialplans oder Tarifvertrages besteht. Nicht mitzuteilen ist dagegen, dass (mangels solcher Rechtsgrundlagen) kein Abfindungsanspruch besteht. Die Nichtexistenz eines solchen Anspruchs ist nicht rechtliche "Folge" des Übergangs. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 214/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Stichwort: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Leitsatz: | Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem "Veräußerer" eines Geschäftsbereichs, obwohl Widerspruch gegen den Betriebsübergang erst 13 Monate nach Information (keine ausreichende Unterrichtung über den Betriebsübergang, kein unwirksamer Massenwiderspruch, keine Verwirkung des Widerspruchsrechts). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 266/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Stichwort: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Leitsatz: | Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem "Veräußerer" eines Geschäftsbereichs, obwohl Widerspruch gegen den Betriebsübergang erst 13 Monate nach Information (keine ausreichende Unterrichtung über den Betriebsübergang, kein unwirksamer Massenwiderspruch, keine Verwirkung des Widerspruchsrechts). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 265/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Stichwort: | Unterrichtung über Betriebsübergang |
| Leitsatz: | Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit dem "Veräußerer" eines Geschäftsbereichs, obwohl Widerspruch gegen den Betriebsübergang erst 13 Monate nach Information (keine ausreichende Unterrichtung über den Betriebsübergang, kein unwirksamer Massenwiderspruch, keine Verwirkung des Widerspruchsrechts). |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 3 Sa 393/08 | |
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