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Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 7 (11) Sa 783/06 vom 04.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - Verwirkung des Widerspruchs - Verzicht - Kündigung durch den Erwerber - Beendigungsvergleich mit dem Erwerber
Stichwort:Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB
Leitsatz:1. Die Unterrichtung ist fehlerhaft und setzt den Lauf der Widerspruchsfrist gemäß § 613 a Abs. 6 BGB nicht in Gang, wenn über die haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs nicht unterrichtet worden ist.

2. Im Falle einer fehlerhaften Unterrichtung kann der Arbeitnehmer - bis zur Grenze der Verwirkung - grundsätzlich unbefristet von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

3. Die Vertragsfortführung mit dem Betriebserwerber kann grundsätzlich vor Ablauf der Widerspruchsfrist nicht als Zustimmung des Arbeitnehmers zum Arbeitgeberwechsel oder als stillschweigender Widerspruchsverzicht gewertet werden.

4. Läuft die Widerspruchsfrist wegen einer fehlerhaften Unterrichtung nicht, so kann in der Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegen eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung kein konkludenter Verzicht des Arbeitnehmers auf die Ausübung des Widerspruchsrechts gesehen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer keine Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Widerspruchsrecht noch bestehen könnte. Gleiches gilt für den Abschluss eines gerichtlichen Beendigungsvergleichs mit dem Betriebserwerber.

5. Ob die Ausübung des Widerspruchsrechts rechtsmissbräuchlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 (11) Sa 783/06



LAG-DUESSELDORF – Urteil, 7 (9 ) Sa 691/06 vom 13.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsübergang im gekündigten Arbeitsverhältnis und Zusage einer ratierlich zu zahlenden Abfindung, Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch, Verwirkung, Erklärung des Widerspruchs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 (9 ) Sa 691/06

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 7 (10) Sa 680/06 vom 13.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsübergang im gekündigten Arbeitsverhältnis und Zusage einer ratierlich zu zahlenden Abfindung, Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB, fristgemäßer Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 BGB, Verwirkung des Widerspruchsrechts
Stichwort:Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 (10) Sa 680/06

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 7 (18) Sa 477/06 vom 13.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betriebsübergang im gekündigten Arbeitsverhältnis und Zusage einer ratierlich zu zahlenden Abfindung - Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB - fristgemäßer Widerspruch nach § 613 a Abs. 6 - Verwirkung - Annahmeverzug des Betriebsveräußerers
Stichwort:Unterrichtung nach § 613 a Abs. 5 BGB
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 (18) Sa 477/06


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