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Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 9/98 vom 15.12.1998

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO
Schlagworte:Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
Stichwort:Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Unterrichtung auch hinsichtlich der Beschäftigung freier Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweit diejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmungsrechte in Betracht kommen.

2. Der Betriebsrat muß sein Auskunftsbegehren nach Art und Umfang konkretisieren. Ist dies wegen der großen Zahl freier Mitarbeiter und der Vielfalt von Beschäftigungsmodalitäten unmöglich, kann er zunächst eine Gesamtübersicht zu einem von ihm bestimmten Stichtag verlangen.

3. Der prozeßökonomische Grundsatz, wonach einer Feststellungsklage regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, soweit eine Leistungsklage möglich wäre, läßt sich nicht ohne weiteres auf Beschlußverfahren übertragen, in denen es um die Klärung von Mitwirkungs- und Auskunftsansprüchen des Betriebsrats geht.

Aktenzeichen: 1 ABR 9/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 15. Dezember 1998
- 1 ABR 9/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
Beschluß vom 04. Juni 1997
- 7 BV 8/96 -

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
Beschluß vom 29. Januar 1998
- 1 TaBV 3/97 -
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 9/98




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