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Unterrichtspflichtstundenzahl

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 7 (3) Sa 96/05 vom 09.11.2005

Rechtsgebiete:AltersteilzeitG, SchulfinanzG NW, BAT, TV ATZ
Schlagworte:Lehrer, Altersteilzeit, Blockmodell, Unterrichtspflichtstundenzahl, Arbeitsphase, Freistellungsphase, Vergütung, Gleichbehandlung
Stichwort:Unterrichtspflichtstundenzahl
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (3) Sa 96/05



LAG-KOELN – Urteil, 7 (2) Sa 1139/04 vom 02.03.2005

Rechtsgebiete:Altersteilzeit G, Schulfinanz G NRW, BAT, BAT SR l, TV ATZ
Schlagworte:Lehrer, Altersteilzeit, Unterrichtspflichtstundenzahl, Blockmodell, Arbeitsphase, Feststellungsphase, Vergütung, Gleichbehandlung
Stichwort:Unterrichtspflichtstundenzahl
Leitsatz:1. Aus einem Vollzeitarbeitsverhältnis eines angestellten Lehrers wird nicht deshalb ein Teilzeit - Arbeitsverhältnis, weil sich aufgrund für das Arbeitsverhältnis maßgebender, tariflich vermittelter Vorgaben die wöchentliche Unterrichtspflichtstundenzahl erhöht.

2. Befindet sich der Lehrer in der sog. Arbeitsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) so erhöht sich auch für ihn die Unterrichtspflichtstundenzahl entsprechend, ohne dass dadurch das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis i. S. v. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 AltersteilzeitG in Frage gestellt wäre.

3. Es stellt einen unzulässigen einseitigen Eingriff in das Austauschverhältnis des Altersteilzeitvertrages dar, das Angebot eines solchen Lehrers, in entsprechend erhöhtem Umfang während der Arbeitsphase zu arbeiten, abzulehnen, zugleich aber einseitig eine entsprechende anteilige Kürzung der Vergütung vorzunehmen.

4. Kürzt der Arbeitgeber in dieser Weise die Vergütung bei Lehrern in der Arbeitsphase, nicht aber bei Lehrern, die sich bereits in der Freistellungsphase befinden, so liegt auch ein Verstoß gg. den Gleichbehandlungsgrundsatz vor.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 (2) Sa 1139/04

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 1103/04 vom 02.03.2005

Rechtsgebiete:ATZG, TV ATZ, BAT, BAT SR l, Schulfinanz G NW
Schlagworte:Altersteilzeit, Teilzeitbeschäftigter, Unterrichtspflichtstundenzahl, Arbeitsphase, Freistellungsphase, Gleichbehandlungsgrundsatz
Stichwort:Unterrichtspflichtstundenzahl
Leitsatz:1. Ob sich bei einer Erhöhung der Pflichtstundenzahl für vollzeitbeschäftigte Lehrer auch der Umfang der Unterrichtsverpflichtung eines teilzeitbeschäftigten Lehrers erhöht, hängt davon ab, ob die Parteien im Arbeitsvertrag einen bestimmten festen Pflichtstundenumfang vereinbart haben oder eine bestimmte Relation zum jeweiligen Beschäftigungsumfang eines Vollbeschäftigten.

2. Nur wenn Ersteres der Fall ist, führt die Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte zu einer anteiligen Verminderung der Vergütung des Teilzeitbeschäftigten. Ansonsten erhöht sich auch für den Teilzeitbeschäftigten die Arbeitsverpflichtung bei gleichbleibender Vergütungshöhe.

3. Dies gilt auch im Rahmen von Altersteilzeitverträgen, die mit schon zuvor Teilzeitbeschäftigten abgeschlossen wurden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1103/04


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