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Unternehmereigenschaft des Betreibers einer Photovoltaikanlage

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 10/07 vom 11.04.2008

Rechtsgebiete:UStG 1993, Richtlinie 77/388/EWG, EEG
Schlagworte:Unternehmereigenschaft des Betreibers einer Photovoltaikanlage - Kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Anlage bei nicht zeitnaher Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Stichwort:Unternehmereigenschaft des Betreibers einer Photovoltaikanlage
Leitsatz:1. Ob eine sonst nicht unternehmerisch tätige Person, die im Jahr 1997 auf dem Dach ihres selbstgenutzten Eigenheims eine Photovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom teilweise gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen war, bleibt offen.

2. Ein Vorsteuerabzug aus einer 1997 vorgenommenen Anschaffung einer Photovoltaikanlage, der erstmals in einer im Jahr 2002 abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1997 geltend gemacht wird, ist nicht möglich.
Volltext: BFH - Urteil, V R 10/07




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