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unternehmerähnliche Tätigkeit

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BSG – Urteil, B 2 U 22/04 R vom 05.07.2005

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - unternehmerähnliche Tätigkeit - Handlungstendenz - fremdwirtschaftliches Interesse - eigenwirtschaftliches Interesse - gemeinsame Reinigung einer Reihenhausanlage durch die Nachbarn bzw durch Hauseigentümer
Stichwort:unternehmerähnliche Tätigkeit
Leitsatz:Für eine Versicherung als "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs 2 S 1 SGB 7 reicht es nicht aus, dass die unfallbringende Tätigkeit einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen objektiv nützlich war. Notwendig ist, dass der Handelnde auch subjektiv ein Geschäft des anderen besorgen, also fremdnützig tätig sein wollte.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 22/04 R




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