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Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, XI R 66/06 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:UStG 1991/1993, EStG, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Voraussetzung für Aufwendungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG 1991/1993 - umsatzsteuerliche Beurteilung des Haltens eines Rennpferdes - Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG
Stichwort:Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG
Leitsatz:1. Aufwendungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. c UStG 1991/1993 setzt nicht voraus, dass die in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen im Rahmen eines andere Zwecke verfolgenden Unternehmens getätigt werden.

2. Das Halten von Rennpferden aus Repräsentationsgründen ist ein ähnlicher Zweck i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG.

3. Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG ist nur derjenige, der eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausübt.
Volltext: BFH - Urteil, XI R 66/06




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