JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unternehmenszusammenschluss
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Schlagworte: | Phonak II |
| Stichwort: | Unternehmenszusammenschluss |
| Leitsatz: | 1. Die Monatsfrist, die § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB der Kartellbehörde für das fusionskontrollrechtliche Vorprüfverfahren zur Verfügung stellt, ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist. Das Bundeskartellamt kann sich eine längere Vorprüffrist nicht dadurch verschaffen, dass es den Zusammenschlussbeteiligten nahe legt, ihre Anmeldung zum Zwecke der "Fristverlängerung" zurückzunehmen und sie alsbald erneut einzureichen. 2. Die Mitteilung über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Abs. 1 Satz 1 GWB ist formlos möglich. Sie erschöpft sich in der tatsächlichen Information an die anmeldenden Unternehmen, dass das angemeldete Fusionsvorhaben nicht binnen Monatsfrist durch Herbeiführen der gesetzlichen Freigabefiktion abgeschlossen werden kann, sondern auf seine kartellrechtliche Unbedenklichkeit näher untersucht werden soll. Ein auf den Eintritt in das Hauptprüfverfahren gerichteter Rechtsfolgenwille der Kartellbehörde ist nicht erforderlich. 3. Das in § 130 Abs. 2 GWB normierte Auswirkungsprinzip ist völkerrechtlich unbedenklich. a) Dem berechtigten Interesse des ausländischen Veranlasserstaates, dass das nationale Kartellrecht nur bei relevanten Inlandsberührungen zur Anwendung kommt, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die im Ausland veranlasste Wettbewerbsbeschränkung aufgrund konkreter Umstände geeignet sein muss, den inländischen freien Wettbewerb unmittelbar und spürbar zu beeinträchtigen. b) Aus dem völkerrechtlichen Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staates (sog. Interventionsverbot) folgt die Notwendigkeit, die Interessen des handelnden Staates an der Durchsetzung seiner eigenen Rechtsordnung mit den gegenläufigen Interessen des negativ betroffenen Staates abzuwägen. Nur wenn danach gewichtige wettbewerbliche oder wettbewerbspolitische Belange des ausländischen Veranlasserstaates das berechtigte Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einem Schutz seiner Wettbewerbsordnung deutlich überwiegen, hat die Anwendbarkeit der nationalen Fusionskontrolle jedenfalls in extremen Fällen zu unterbleiben. c) Für die Geltung der nationalen Zusammenschlusskontrolle ist nicht erforderlich, dass sich der Schwerpunkt der Fusion im Inland befindet. d) Die Totaluntersagung eines Auslandszusammenschlusses mit relevanten Inlandswirkungen ist nicht deshalb völkerrechtlich unzulässig, weil der Zusammenschluss unteilbar ist. Für die Frage der Teilbarkeit eines Zusammenschlusses kommt es maßgeblich darauf an, ob sich der den Inlandsbezug ergebende Sachverhalt sinnvoll ohne die Einbeziehung des Auslandssachverhalts regeln lässt. Dies ist nur dann der Fall, wenn die isolierte Untersagung des Inlandsteils genügt, um die Belange der inländischen Wettbewerbsordnung zu schützen, d.h. die fusionsbedingt zu erwartenden Verstärkungswirkungen auf ein kartellrechtlich unbedenkliches Maß zurückzuführen. 4. Wesentlicher Wettbewerb fehlt nicht schon dann, wenn auf einem Markt einzelne der zahlreichen denkbaren Wettbewerbsfaktoren nicht eingesetzt werden. Das gilt selbst beim Fehlen von Preiswettbewerb. 5. Ob wegen der Stillegung eines oder einiger Wettbewerbsparameter wesentlicher Wettbewerb fehlt, richtet sich nach der Bedeutung der betreffenden Parameter aus der Sicht der Marktgegenseite. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, VI-Kart 8/07 (V) | |
| Rechtsgebiete: | EG, Richtlinie 2003/55/EG |
| Schlagworte: | Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche Dienstleistung der Gasverteilung - Richtlinie 2003/55/EG - Vorzeitige Beendigung mit Ablauf eines Übergangszeitraums - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit |
| Stichwort: | Unternehmenszusammenschluss |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-347/06 | |
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag, Entscheidung 98/365/EG |
| Schlagworte: | Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des Verfahrens vor dem Gericht - Urteil des Gerichts - Aufhebung - Zurückverweisung - Zweites Urteil des Gerichts - Zusammensetzung des Spruchkörpers - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betrautes öffentliches Unternehmen - Logistische und kommerzielle Unterstützung einer Tochtergesellschaft - Tochtergesellschaft, die nicht in einem vorbehaltenen Sektor tätig ist - Übertragung des Expresszustelldienstes auf diese Tochtergesellschaft - Begriff 'staatliche Beihilfen' - Entscheidung der Kommission - Unterstützung und Übertragung keine staatlichen Beihilfen - Begründung |
| Stichwort: | Unternehmenszusammenschluss |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-342/06 P | |
| Rechtsgebiete: | EG-Vertrag, Entscheidung 98/365/EG |
| Schlagworte: | Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des Verfahrens vor dem Gericht - Urteil des Gerichts - Aufhebung - Zurückverweisung - Zweites Urteil des Gerichts - Zusammensetzung des Spruchkörpers - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betrautes öffentliches Unternehmen - Logistische und kommerzielle Unterstützung einer Tochtergesellschaft - Tochtergesellschaft, die nicht in einem vorbehaltenen Sektor tätig ist - Übertragung des Expresszustelldienstes auf diese Tochtergesellschaft - Begriff 'staatliche Beihilfen' - Entscheidung der Kommission - Unterstützung und Übertragung keine staatlichen Beihilfen - Begründung |
| Stichwort: | Unternehmenszusammenschluss |
| Volltext: EUGH - Urteil, C-341/06 P | |
"Unternehmenszusammenschluss - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum