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Unternehmensvermögen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 61.02 vom 11.03.2004

Rechtsgebiete:VermG, AktG
Schlagworte:Singularrestitution, Unternehmensvermögen, Wiederaufleben Unternehmensträger, West-Gesellschaft, staatliche Beteiligung, Erlöschen, Quorum, Nachtragsliquidation, Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, Vollzugsauftrag, Berliner Liste 3, Sequestration, behördlicher Treuhänder, Restitutionsausschlussgrund Unwürdigkeit.
Stichwort:Unternehmensvermögen
Leitsatz:Den Anspruch auf Rückübertragung von Vermögen eines nicht schädigungsbedingt untergegangenen Unternehmensträgers mit Sitz in West-Berlin kann der gerichtlich bestellte Nachtragsliquidator anmelden (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51).

Die Rückübertragung eines Grundstücks ist nicht allein deswegen ganz oder teilweise ausgeschlossen, weil es einer Gesellschaft privaten Rechts gehört hat, an der der Staat mittelbar beteiligt war.

Nach Ende der Besatzungszeit vorgenommene Enteignungen können der Besatzungsmacht nur dann zugerechnet werden, wenn deren Verantwortungsübernahme für die Enteignungsaktion anhand eines konkreten Vollzugsauftrags feststellbar ist.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, die Restitutionsberechtigung unter Hinweis auf eine wiedergutmachungsrechtliche Unwürdigkeit zu versagen. Dem Gesetz einen solchen Ausschlussgrund im Wege der Rechtsfortbildung zu unterlegen, ist den Gerichten durch die rechtsstaatliche Funktion des Gesetzes verwehrt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 61.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 88.99 vom 12.07.2000

Rechtsgebiete:VermG, URüV, VwGO, EV Anl. I, BBergG, BergG DDR, VO über die Verleihung von Bergwerkseigentum
Schlagworte:Unternehmensrestitution, Bergbauunternehmen, Unternehmensvermögen, Bergwerkseigentum Restitution, Verleihung des Bergwerkseigentums an Treuhandanstalt, Zuordnung zum Vermögen des Treuhandunternehmens, Gewinnungsrechte nach DDR-Recht, Privatisierungsauftrag der Treuhandanstalt.
Stichwort:Unternehmensvermögen
Leitsatz:Leitsatz:

1. Das der Treuhandanstalt verliehene Bergwerkseigentum kann auch dann nicht dem Vermögen eines Bergbauunternehmens im Sinne des § 1 Abs. 1 URüV zugerechnet werden, wenn die Treuhandanstalt zum Zeitpunkt der Verleihung Inhaberin aller Geschäftsanteile des Bergbauunternehmens war.

2. Kann aufgrund der vermögensrechtlichen Vorschriften dem Berechtigten nur ein betriebsbereites Bergbauunternehmen ohne zugehöriges Altgewinnungsrecht übertragen werden, ist die verfügungsberechtigte Treuhandanstalt (nunmehr die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) kraft ihrer sich aus dem gesetzlichen Treuhandverhältnis ergebenden Pflicht zur Bestandssicherung gehalten, das zurückzugebende oder bereits zurückgegebene Unternehmen mit Hilfe des ihr verliehenen Bergwerkseigentums so auszustatten, dass es als Bergwerksunternehmen weiter betrieben werden kann.

Urteil des 7. Senats vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 88.99 -

I. VG Dresden vom 02.09.1998 - Az.: VG 5 K 2525/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 88.99


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