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Unternehmensverlust "auf andere Weise"

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 183.05 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:NS-VEntschG, VermG, BRRG, BEG
Schlagworte:Unternehmensverlust "auf andere Weise", Entschädigung, Bemessungsgrundlage, Boykottmaßnahmen, Schädigungszeitpunkt, gestreckter Schädigungstatbestand, Zweistufigkeit des Verfahrens, Bindung der Entschädigungsbehörde an die Berechtigtenfeststellung
Stichwort:Unternehmensverlust "auf andere Weise"
Leitsatz:Die nach § 4 Satz 1 NS-VEntschG zuständige Behörde ist bei der Entschädigungsberechnung an die Feststellungen der Vermögensbehörden zu der für die Berechtigung nach § 1 Abs. 6 VermG maßgeblichen Schädigung gebunden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 183.05




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