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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 10.98 vom 28.01.1999

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Unternehmensenteignungen, "Kriegs- und Naziverbrecher", SMAD-Befehl Nr. 64, Enteignung eines Gesellschaftsanteils, Enteignung eines betrieblich genutzten Grundstücks des Gesellschafters, Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, Restitutionsausschluß.
Stichwort:Unternehmensenteignungen
Leitsatz:Leitsatz:

Die Enteignung eines Grundstücks, das einem wegen fehlender persönlicher Belastung mit seinem Gesellschaftsanteil von den Unternehmensenteignungen gemäß dem SMAD-Befehl Nr. 64 freigestellten Gesellschafter gehörte und von diesem dem Unternehmen zur Nutzung überlassen worden war, beruht nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG), wenn sie in die Zeit nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 fällt.

Urteil des 7. Senats vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 -

I. VG Magdeburg vom 15.04.1997 - Az.: VG 7 K 40/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.98




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