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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnternehmensbewertung 

Unternehmensbewertung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-STUTTGART – Beschluss, 20 W 9/06 vom 14.02.2008

1. Ein Antrag im Spruchverfahren auf gerichtliche Entscheidung über Abfindung und Ausgleich im Fall eines Unternehmensvertrags (§§ 304, 305 AktG) ist u.a. nur dann zulässig, wenn innerhalb der Antragsfrist schlüssig dargelegt wird, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Aktionär ist.

2. Kommt bei der Anteilsbewertung zur Bemessung der angemessenen Abfindung nach § 305 AktG die Heranziehung eines durchschnittlichen Börsenkurses aus einem Referenzzeitraum von drei Monaten vor der Hauptversammlung nicht in Betracht, weil aus diesem Kurs wegen marginalen Handels und volatiler Kurse der Verkehrswert der Aktie zum Stichtag nicht tragfähig abgeleitet werden kann, dann kann als Desinvestitionswert ersatzweise ein Durchschnittskurs aus der Zeit vor Bekanntgabe der beabsichtigten Unternehmensvertrags berücksichtigt werden, wenn selbst bei geringem Handel ein hinreichend stabiles Kursniveau festzustellen ist, so dass die Annahme eines Verkehrswerts in dieser Höhe zum Bewertungsstichtag gerechtfertigt ist.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 4 UF 92/05 vom 08.02.2006

Zur Frage, ob bei Selbständigen die Unternehmensbewertung zu entfallen hat, wenn nicht die Herannahme der Einnahmen aus dem Betrieb für die Unterhaltsberechnung vereinbart ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 203/05 vom 04.01.2006

Der Antrag auf Einleitung eines Spruchverfahrens ist zulässig, wenn er Einwendungen enthält, die die Unternehmensbewertung nicht nur pauschal angreifen, sondern sich auf einzelne überprüfbare Parameter der Unternehmensbewertung beziehen und diese mit näherer Begründung kritisieren.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 46/97 vom 29.01.2004

1. Die Möglichkeit einer Mitnahme des jeweils eigenen Patientenstammes bei Ausscheiden eines von zwei Partnern einer Gemeinschaftsarztpraxis stellt nur dann einen angemessenen Ausgleich des hälftigen "Good-will" der Praxis dar, wenn die Möglichkeit der Weiterbehandlung für den Ausscheidendenden realistisch ist und die medizinische, wirtschaftliche und soziale Kompetenz der Partner annähernd vergleichbar ist (Abgrenzung zu OLG Celle NZG 2002, 864).

2. Die Bewertung des "Good-will" einer Arztpraxis ist nicht nur von verallgemeinerbaren Sachfaktoren, sondern in hohem Maße auch von einzelfallorientierten und insbesondere personenbezogenen Faktoren geprägt. Diesem Umstand trägt die Methode der "modifizierten Übergewinnverrentung" durch die bei ihr erfolgende individuell bemessene zeitliche Abschreibung des ermittelten Good-will grundsätzlich angemessen Rechnung (Anschluss OLG Koblenz OLGR 1999, 206).

3. Der Sachkunde eines allgemein auf dem Gebiet der Bewertung von Arztpraxen erfahrenen Sachverständigen steht seine geringere Erfahrung auf dem Gebiet der Bewertung von Spezialpraxen (hier: Dialysepraxen) nicht entgegen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Sachverständige die Besonderheiten der Spezialpraxis erkennen und hinreichend berücksichtigen wird.

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