JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unterlassungsverfügung
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ZPO |
| Schlagworte: | Unterlassungsverfügung - "Koppelungsgeschäft" - Wegfall des Verfügungsgrundes nach Anrufung der Einigungsstelle |
| Stichwort: | Unterlassungsverfügung |
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitgeber kann dem vom Betriebsrat im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgten Unterlassungsanspruch nicht den Einwand des "unzulässigen Koppelungsgeschäfts" entgegenhalten, wenn der Betriebsrat die Erteilung seiner Zustimmung zur Veränderung von Lage und Verteilung der Arbeitszeit von der Gewährung einer finanziellen "Kompensation" an die betroffenen Arbeitnehmer abhängig macht. 2. Der Verfügungsgrund kann entfallen, sobald der (dies zunächst verweigernde) Arbeitgeber die Einigungsstelle anruft und nunmehr der Betriebsrat seinerseits nicht an der zügigen Durchführung des Einigungsstellenverfahrens mitwirkt. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBVGa 8/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BetrVG |
| Schlagworte: | einstweilige Verfügung, Mitbestimmung, Unterlassungsverfügung, Verfügungsgrund |
| Stichwort: | Unterlassungsverfügung |
| Leitsatz: | Das Vorliegen eines Verfügungsgrundes für eine Unterlassungsverfügung kann nicht allein mit dem Argument verneint werden, eine zukünftige mitbestimmungswidrige Maßnahme sei gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern unverbindlich. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 5 TaBVGa 91/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, UWG |
| Schlagworte: | Wettbewerbsrecht, Unterlassungsverfügung, Kernbereich des Verbots, Ordnungsgeld |
| Stichwort: | Unterlassungsverfügung |
| Leitsatz: | 1. Ein "kerngleicher" Verstoß gegen eine Verbotsverfügung kann nicht mit semantischen Spitzfindigkeiten in Frage gestellt werden, die eher darauf abzielen, die Grenzen des verbotenen Verhaltens auszutesten als den "Kerngehalt" der einstweiligen Verfügung zu befolgen. 2. Wird es verboten, ein bestimmtes Verhalten "vorzunehmen oder vornehmen zu lassen", hat die Schuldnerin dafür zu sorgen, dass das Verbot in dem von ihr beeinflussten und beeinflussbaren (Werbe-)Bereich auch beachtet wird. Dem entsprechend müssen das eigene Personal ebenso wie beauftragte Dritte schriftlich über das bestehende Verbot informiert werden. Dabei muss ihnen unmissverständlich und mit dem notwendigen Nachdruck vor Augen geführt werden, dass und wie das Verbot einzuhalten ist. Zudem muss die Einhaltung durch geeignete Maßnahmen überwacht werden. 3. Bei einem zweiten Verstoß in einer wirtschaftlich bedeutsamen Sache ist ein Ordnungsgeld von 20.000 Euro nicht unangemessen. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 6 W 7/05 | |
| Rechtsgebiete: | GewO, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Versetzung, billiges Ermessen, Unterlassungsverfügung, fehlende Parteizustellung |
| Stichwort: | Unterlassungsverfügung |
| Leitsatz: | Eine Unterlassungsverfügung, die von Amts wegen zugestellt worden ist, bedarf nicht zusätzlich der Parteizustellung, um deutlich zu machen, dass der Gläubiger von dem Titel Gebrauch machen will. |
| Volltext: LAG-BRANDENBURG - Urteil, 4 Sa 435/04 | |
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