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Unterlassungsdelikt

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Beschluss, 322 SsBs 75/09 vom 07.07.2009

Eine mit Geldspielautomaten bestückte Spielhalle erfüllt den Begriff einer Gaststätte i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 NdsNiRSchG, wenn dort Getränke abgegeben werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 110/09 vom 05.05.2009

Bei einer Verurteilung wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt müssen Urteilsgründe Angaben zu Zahlungsbewegungen beim Arbeitgeber enthalten

OLG-CELLE – Beschluss, 322 SsBs 289/08 vom 24.03.2009

1. Zur Verfassungsmäßigkeit des an Betreiber von Gaststätten gerichteten strafbewehrten Gebots des Nds.NiRSG, Maßnahmen gegen die Missachtung des Rauchverbots in Gaststätten (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 Nds.NiRSG) zu ergreifen.

2. Der Begriff "vollständig umschlossenen Nebenraum" einer Gaststätte i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NiRSG verlangt eine baulichgegenständliche Trennung von den übrigen Räumen bzw. Räumlichkeiten der Gaststätte. Ein lediglich lüftungstechnisch, nicht aber baulich abgeschlossener Raum lässt sich auch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG nicht unter den Ausnahmetatbestand fassen.

3. Es stellt keinen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, dass der niedersächsische Landesgesetzgeber sich bei der Gestaltung der Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot in Gaststätten an typisierenden Regelungen orientiert und dabei Ausnahmetatbestände nicht vorgesehen hat, bei denen das Vorliegen ihrer Voraussetzungen einen gegenüber den typisierten Ausnahmetatbeständen unverhältnismäßig hohen Kontrollaufwand erfordert.

OLG-CELLE – Beschluss, 322 SsBs 289/09 vom 24.03.2009

1. Zur Verfassungsmäßigkeit des an Betreiber von Gaststätten gerichteten strafbewehrten Gebots des Nds.NiRSG, Maßnahmen gegen die Missachtung des Rauchverbots in Gaststätten (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 Nds.NiRSG) zu ergreifen.

2. Der Begriff "vollständig umschlossenen Nebenraum" einer Gaststätte i.S. von § 2 Abs. 2 S. 1 Nds.NiRSG verlangt eine baulich-gegenständliche Trennung von den übrigen Räumen bzw. Räumlichkeiten der Gaststätte. Ein lediglich lüftungstechnisch, nicht aber baulich abgeschlossener Raum lässt sich auch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG nicht unter den Ausnahmetatbestand fassen.

3. Es stellt keinen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, dass der niedersächsische Landesgesetzgeber sich bei der Gestaltung der Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot in Gaststätten an typisierenden Regelungen orientiert und dabei Ausnahmetatbestände nicht vorgesehen hat, bei denen das Vorliegen ihrer Voraussetzungen einen gegenüber den typisierten Ausnahmetatbeständen unverhältnismäßig hohen Kontrollaufwand erfordert.

BGH – Urteil, 1 StR 416/08 vom 02.12.2008

1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.

2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.

BGH – Beschluss, 5 StR 166/08 vom 28.10.2008

Die Insolvenzantragspflicht des Schuldners entfällt nicht schon, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag gestellt hat, sondern erst mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ein Liquidator ist nicht nach § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG strafbar, wenn er nach Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse die Stellung eines Insolvenzantrags un-terlässt, obwohl der in Liquidation befindlichen Gesellschaft mittlerweile neue Vermögenswerte zugefallen sind, die allerdings nicht ausreichen, die Insolvenzlage zu beseitigen.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, IV-2 Ss (OWi) 28/07 - (OWi) 16/07 III vom 03.08.2007

1. Die Subsidiaritätsregelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG greift mangels Tateinheit nicht ein, wenn die Dauerordnungswidrigkeit der unerlaubten Handwerksausübung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 lit. e SchwarzArbG) zeitlich mit Straftaten der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zusammentrifft.

2. Bei der Prüfung, ob der Bußgeldbescheid die erforderliche Abgrenzungsfunktion erfüllt und nach Maßgabe des § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als Verfahrensgrundlage ausreicht, kann über dessen Inhalt hinaus der Akteninhalt herangezogen werden.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, (4) 1 Ss 261/06 (147/07) vom 18.07.2007

§ 283 Abs. 1 Nr. 7 b StGB ist ein echtes Unterlassungsdelikt; eine Strafbarkeit entfällt daher, wenn der Täter aus fachlichen oder finanziellen Gründen zur Erstellung einer Bilanz nicht in der Lage war.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 5 U 21/07 vom 09.05.2007

Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht zum Schadensersatz gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 a Abs. 1 StGB verpflichtet, wenn er ab Eintritt der Insolvenzreife die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht mehr abführt. Er handelt jedenfalls ohne Schuld.

BGH – Beschluss, 5 StR 372/06 vom 01.02.2007

1. Wird einfuhrabgabenpflichtige Ware ("Schmuggelware") mit einem Fahrzeug unter Umgehung der Grenzzollstellen und ohne Gestellung gemäß Art. 40 Zollkodex in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eingeführt, ist Verbringer im Sinne der Art. 38, 40 Zollkodex und damit Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) auch derjenige, der als Organisator des Transports kraft seiner Weisungsbefugnis die Herrschaft über das Fahrzeug hat.

2. Werden aus einem Drittland stammende unverzollte und unversteuerte Zigaretten aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland verbracht, ist der Verbringer gemäß § 19 Satz 3 TabStG verpflichtet, über die Zigaretten unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Der Verstoß gegen diese Pflicht ist als Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbar. Die für Zölle geltenden Vorschriften (vgl. § 21 TabStG) sind auch dann nicht anzuwenden, wenn sich die Zigaretten zu keinem Zeeitpunkt legal in dem anderen Mitgliedstaat befunden haben.

BGH – Urteil, 1 StR 44/06 vom 24.10.2006

1. Eine von einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilte Entsendebescheinigung (E 101) bindet auch die deutschen Organe der Strafrechtspflege.

2. Die Durchführung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 StGB) ist ebenso gehindert wie eine Strafverfolgung in Zusammenhang mit Erklärungen gegenüber den Behörden des Entsendestaates zur Erlangung der E 101-Bescheinigung jedenfalls solange die erteilte Bescheinigung nicht zurückgenommen ist.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 190/06 vom 18.08.2006

Verletzer einer Unterlassungsverpflichtung (Täter) ist derjenige, der durch seine eigene Handlung (unmittelbar) als Normadressat den objektiven Tatbestand der Verletzungshandlung adäquat-kausal verwirklicht.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 307/05 vom 18.08.2005

Eine lebenslange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bedarf stets besonders sorgfältiger Prüfung und erschöpfender Begründung

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ws 11/04 vom 11.07.2005

Das sog. "nemo-tenetur-Prinzip" bewirkt nicht die Straffreiheit der Abgabe einer unrichtigen, den Steuervoranmeldungen entsprechenden Umsatzsteuerjahreserklärung.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 55/05 vom 12.04.2005

Soll mit der formellen Rüge geltend gemacht werden, dass der Betroffene ohne den Anwalt des Vertrauens an dem Hauptverhandlungstermin hat teilnehmen müssen, gehört zu den Formerfordernissen einer zulässigen Rüge nach § 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO auch die Darlegung, die Einlassung des Betroffenen sei wegen des Ausbleibens des anwaltlichen Beistandes unberücksichtigt geblieben und den Betroffenen entlastenden Beweisanträge hätten nicht gestellt werden können.

OLG-STUTTGART – Urteil, 5 Ss 12/05 vom 05.04.2005

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Bauherrn für Schäden der am Bau beschäftigten Arbeiter, wenn der beauftragte Bauunternehmer erkennbar die Sicherheitserfordernisse, die auch einem Laien einsichtig sind, nicht einhält.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 1.04 vom 22.09.2004

Der Wehrpflichtige verliert seinen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis für einen Auslandsaufenthalt nach § 3 Abs. 2 Sätze 3 und 4 WPflG nicht immer schon dann, wenn er durch sein Verhalten gegen die Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 Sätze 1 und 2 WPflG verstoßen hat.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 2 U 42/04 vom 05.08.2004

1. Tatsachen, aus denen sich das Vorliegen einer im Gerichtsbezirk begangenen unerlaubten Handlung ergibt, sind nicht bereits dann schlüssig behauptet, wenn bei summarischer Prüfung das Bestehen eines Anspruchs als nicht abwegig erscheint oder nach dem Klagevorbringen zumindest ernsthaft zu erwägen ist. Ein Anspruch aus unerlaubter Handlung ist vielmehr nur dann schlüssig dargelegt, wenn der als wahr zu unterstellende Sachvortrag der klagenden Partei die Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung auch bei umfassender Prüfung der Rechtslage ausfüllt.

2. Das "Machen" unrichtiger vorteilhafter Angaben oder Verschweigen nachteiliger Tatsachen hinsichtlich anlageerheblicher Umstände im Sinne des § 264a StGB ist abgeschlossen und damit beendet, sobald die unrichtigen Prospekte einem größeren Kreis von potentiellen Anlegern aufgrund eines Handelns des Täters zugänglich sind; der Vertrieb des Prospekts gehört nach dessen erstmaliger Veröffentlichung nicht mehr zur Tathandlung.

3. Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des Verschweigens nachteiliger Tatsachen im Sinne des § 264a StGB.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 243/03 vom 17.10.2003

1. Zur Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, das tatrichterliche Urteil werde auf eine Urkunde gestützt, die in der Hauptverhandlung nicht verlesen worden sei.

2. Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Beitragsvorenthaltung.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ws 431/03 vom 07.10.2003

Vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges als möglich und nicht ganz fern liegend erkennt und damit in einer Weise einverstanden ist, dass er die Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale zumindest billigend in Kauf nimmt oder sich um eines erstrebten Zieles wegen wenigstens mit ihnen abfindet. Bei Unterlassungsdelikten kommt es nicht nur darauf an, dass er Täter den Eintritt des Erfolgs, sondern zusätzlich auch dessen Abwendung für möglich hält und sich der konkreten Handlungen und der ihm zur Verfügung stehenden Mittel bewusst ist, den als möglich vorausgesehenen Erfolg zu verhindern. Nur derjenige unterlässt vorsätzlich, in dessen Bewusstsein auch die von ihm nicht vorgenommene, zur Abwendung des Erfolges aber notwendige Handlung getreten ist.

BGH – Urteil, III ZR 305/01 vom 20.03.2003

Beiträge zur Sozialversicherung werden im Sinn des § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV auch dann vorsätzlich vorenthalten, wenn sich der in seiner Liquidität eingeschränkte Beitragsschuldner in Kenntnis seiner Beitragspflicht für eine Erfüllung der Lohn- und Gehaltsansprüche seiner Arbeitnehmer und anderer gleichrangiger Verpflichtungen und gegen eine Zahlung der fälligen Beiträge entscheidet.

BGH – Urteil, 5 StR 281/01 vom 06.11.2002

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Unterlassens von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (im Anschluß an BGHSt 40, 218 und 45, 270).

BGH – Beschluss, 4 StR 281/02 vom 29.10.2002

Zum Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 744/02 vom 17.10.2002

Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträgen.

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 2292/00 vom 15.05.2002

1. Aus Art. 104 Abs. 2 GG folgt für den Staat die Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters - jedenfalls zur Tageszeit - zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen.

2. Art. 104 Abs. 2 Satz 3 GG setzt dem Festhalten einer Person ohne richterliche Entscheidung mit dem Ende des auf das Ergreifen folgenden Tages eine äußerste Grenze, befreit aber nicht von der Verpflichtung, eine solche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen.

BGH – Urteil, VI ZR 123/00 vom 11.12.2001

Der Geschäftsführer einer GmbH wird erst mit seiner Bestellung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. Das pflichtwidrige Verhalten früherer Geschäftsführer kann ihm grundsätzlich nicht zugerechnet werden.

BGH – Urteil, VI ZR 350/00 vom 11.12.2001

Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit bei Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.

BGH – Beschluss, 5 StR 395/01 vom 07.11.2001

1. Hinterziehung von Vermögensteuer für Besteuerungszeiträume bis zum 31. Dezember 1996 bleibt strafbar.

2. Bei Veranlagungssteuern beginnt die Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen erst, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen hat.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ws 237/01 vom 06.09.2001

Zum Tatort bei einer Eingangsabgabenhinterziehung

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 156/01 vom 02.08.2001

Für den Beginn der Verfolgungsverjährung einer Steuerhinterziehung muss der Anknüpfungspunkt der Beendigung der Tat zu Gunsten des Steuerpflichtigen soweit wie möglich vorgezogen werden. Er ist demzufolge auf den Beginn und nicht auf das Ende der Veranlagungsarbeiten zu legen.

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