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Unterlassungsbegehren der IG Metall gegen Anwendung tarifwidriger arbeitsvertraglicher Regelungen i. R. eines betrieblichen "Bündnisses für Arbeit"

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 2 Sa 312/01 vom 21.08.2002

Rechtsgebiete:GG, TVG, ArbGG
Schlagworte:Unterlassungsbegehren der IG Metall gegen Anwendung tarifwidriger arbeitsvertraglicher Regelungen i. R. eines betrieblichen "Bündnisses für Arbeit", Verhältnis Firmen- bzw. Haustarifvertrag zu Flächen- bzw. Verbandstarifvertrag, Spezialitätsprinzip, Relevanz Tariffähigkeit CGM.
Stichwort:Unterlassungsbegehren der IG Metall gegen Anwendung tarifwidriger arbeitsvertraglicher Regelungen i. R. eines betrieblichen "Bündnisses für Arbeit"
Leitsatz:Das sog. Spezialitätsprinzip ist ein Ordnungs-, kein Rechtsprinzip. Ein Flächen- bzw. Verbandstarifvertrag (hier: mit der IG Metall) wird nicht durch einen Firmen- bzw. Haustarifvertrag verdrängt, den eine tariffähige und an den Flächen- bzw. Verbandstarifvertrag gebundene Partei mit einer dritten Koalition (hier: der CGM) schließt.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 2 Sa 312/01




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