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Unterlassungsanspruch des Betriebsrats vor Interessenausgleich?

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 12 TaBV 60/05 vom 14.12.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats vor Interessenausgleich?
Stichwort:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats vor Interessenausgleich?
Leitsatz:Dem Betriebsrat steht kein im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Anspruch gegen den Arbeitgeber zu, Betriebsänderungen bis zum Abschluss von Interessenausgleichsverhandlungen zu unterlassen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 12 TaBV 60/05




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