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Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einführung von Standesregeln für Wirtschaftsredakteure?

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 3 TaBV 14/01 vom 29.05.2001

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einführung von Standesregeln für Wirtschaftsredakteure?
Stichwort:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einführung von Standesregeln für Wirtschaftsredakteure?
Leitsatz:1. Die individualrechtliche Einführung von Standesregeln für Wirtschaftsredakteure über die grundsätzliche Unvereinbarkeit von Aktienbesitz im Falle gleichzeitiger und regelmäßiger Berichterstattung über die betreffenden Unternehmen berührt als solche nicht bereits das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer, i.S.v. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG.

2. Aus § 75 Abs. 1 u. 2 BetrVG kann der Betriebsrat diesbezüglich einen eigenen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber nicht herleiten. 3. Die Befragung des Redakteurs nach Besitz von Aktien an solchen Unternehmen, über die er regelmäßig berichtet, ist tendenzgeschützt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 3 TaBV 14/01




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