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Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 127/03 vom 28.08.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Stichwort:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Leitsatz:Dem Betriebsrat steht ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Zustandekommen oder endgültigen Scheitern eines Interessenausgleichs zu. Dieser Anspruch kann bei Vorliegen eines Verfügungsgrundes im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden (Änderung der früheren Rechtsprechung der Kammer).
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 127/03




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