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Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Anspruch auf Durchführung von Betriebsvereinbarungen Verbot der Nutzung der EDV-Anlage zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 44/05 vom 15.07.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Anspruch auf Durchführung von Betriebsvereinbarungen Verbot der Nutzung der EDV-Anlage zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Stichwort:Unterlassungsanspruch des Betriebsrats Anspruch auf Durchführung von Betriebsvereinbarungen Verbot der Nutzung der EDV-Anlage zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 44/05




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