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Unterlassung: Zwangsvollstreckung (Wiederholungsgefahr)

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 478/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:GlüStV, NGlüSpG, Nds SOG
Schlagworte:Sportwette: Zwangsgeld (Beitreibung), Sportwette: Zwangsgeld (Festsetzung), Unterlassung: Zwangsvollstreckung (Wiederholungsgefahr), Zwangsvollstreckung: Unterlassung (Wiederholungsgefahr), Zwangsvollstreckung: vollziehbarer Bescheid
Stichwort:Unterlassung: Zwangsvollstreckung (Wiederholungsgefahr)
Leitsatz:Die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung ist im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen.

Die Festsetzung und Beitreibung von Zwangsmitteln (hier Zwangsgeld nach § 67 Nds. SOG) setzt auch bei der Vollstreckung von Untersagungsverfügungen das Bestehen einer Wiederholungsgefahr voraus.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 478/08




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