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Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 87/01 vom 17.09.2001

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum, Verwirkung
Stichwort:Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum
Leitsatz:1. In der Teilungserklärung als Hobbyräume ausgewiesene Kellerräume einer Wohnungseigentumsanlage dürfen nicht als Wohnungen genutzt werden.

2. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 87/01




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