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Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 61/96 vom 26.08.1997

Rechtsgebiete:AO, BGB, BZRG
Schlagworte:Unterlassung ehrverletzender Äußerungen
Stichwort:Unterlassung ehrverletzender Äußerungen
Leitsatz:Leitsätze:

1. Für die Beurteilung eines Anspruchs auf Abwehr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind die vom Landesarbeitsgericht bei Schluß der mündlichen Verhandlung festgestellten Verhältnisse maßgeblich.

2. Die Wiederholung von wahren Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, den Betroffenen herabzusetzen, kann untersagt werden, wenn kein schutzwürdiges Interesse an der öffentlichen Weiterverbreitung besteht. Das ist besonders dann anzunehmen, wenn die Verbreitung ausschließlich aus Gründen der Vergeltung für vermeintlich früher zugefügtes Unrecht geschieht.

Aktenzeichen: 9 AZR 61/96
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 26. August 1997
- 9 AZR 61/96 -

I. Arbeitsgericht
Karlsruhe
Urteil vom 20. Dezember 1991
- 2 Ca 94/88 -

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
Urteil vom 03. August 1995
- 13 Sa 40/93 -
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 61/96




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