JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung
| Rechtsgebiete: | BauGB 1998, UVPG 1993, BImSchG, 22. BImSchV |
| Schlagworte: | Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, UVP-Pflicht, unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwägungsgebot, Abwägungsmangel, Beachtlichkeit, Kausalität, Luftreinhaltung, Immissionswertüberschreitung, Luftreinhalteplanung, sonstige Schutzmaßnahmen |
| Stichwort: | unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung |
| Leitsatz: | § 17 UVPG 1993 unterwirft die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen auch unter dem Blickwinkel der Umweltverträglichkeitsprüfung den Anforderungen, die sich aus dem Abwägungsgebot ergeben. Die Umweltverträglichkeitsprüfung schafft die methodischen Voraussetzungen dafür, die Umweltbelange vorab so herauszuarbeiten, dass sie in gebündelter Form in die Abwägung eingehen. Ob Defizite im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung auf den Abwägungsvorgang im Übrigen durchschlagen, richtet sich nach dem für Abwägungsmängel maßgeblichen Fehlerfolgenregime (hier: § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB 1998). Je größeres Gewicht den Belangen des Umweltschutzes in der Abwägung zukommt, desto eher ist davon auszugehen, dass sich methodische Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG auf das Planungsergebnis ausgewirkt haben können. Luftreinhaltepläne sind ein wesentliches, aber nicht das einzige Instrument, um die Einhaltung der in der 22. BImSchV festgesetzten Immissionswerte sicherzustellen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2004 - BVerwG 9 A 6.03 - NVwZ 2004, 1237). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 11.03 | |
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