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Unterlassen jeglicher Äußerung und Antragstellung nach Verweisung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 8.98 vom 11.11.1999

Rechtsgebiete:VwGO, WBO
Schlagworte:Anwaltszwang in einem infolge Verweisung durch erstinstanzliches Gericht beim BVerwG anhängigen Rechtsstreit, -, Unterlassen jeglicher Äußerung und Antragstellung nach Verweisung, Prozeßvertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht nach Verweisung des Rechtsstreits.
Stichwort:Unterlassen jeglicher Äußerung und Antragstellung nach Verweisung
Leitsatz:Leitsatz:

In einem von einem Gericht erster Instanz an das Bundesverwaltungsgericht verwiesenen Rechtsstreit muß der Kläger nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO vertreten sein.

Urteil des 2. Senats vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 8.98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 8.98




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