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Unterlassen anderweitigen Erwerbs

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 500/02 vom 24.09.2003

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Stichwort:Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Leitsatz:Erwirkt der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsrechtsstreits, so ist ihm mangels besonderer, von ihm darzulegender Umstände nicht unzumutbar (§ 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG), der Aufforderung des Arbeitgebers nachzukommen, die Beschäftigung entsprechend der arbeitsgerichtlichen Entscheidung vorläufig wieder aufzunehmen.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 500/02




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