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Unterhaltungsverband

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 LA 155/07 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:NWG
Schlagworte:Gewässer dritter Ordnung, Gewässer zweiter Ordnung, Gewässer, Nebenarm, Mühlengraben, Mühlenkanal, Triebwerkskanal, Unterhaltungspflicht, Unterhaltungsverband, künstliches Gewässer
Stichwort:Unterhaltungsverband
Leitsatz:1. Ein ursprünglich als Mühlenkanal angelegtes künstliches Gewässer wird nicht dadurch natürlicher Hauptarm oder natürlicher Nebenarm des Flusses, dass aufgrund einer wasserwirtschaftlichen Bewilligung der größte Teil des Wassers in den Mühlenkanal geleitet wird.

2. Das Verfahren nach § 118 Abs. 1 NWG über die Feststellung der Unterhaltungspflicht im Streitfall ist für inhaltliche Korrekturen der Verordnung nach § 67 Satz 1 NWG, mit der die Gewässer zweiter Ordnung bestimmt werden, nicht geeignet. Ein solches Begehren kann erfolgreich nur in einem auf die Überprüfung der Verordnung gerichteten Verfahren verfolgt werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 LA 155/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LC 112/07 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:NWG, WVG
Schlagworte:Ausnahmegenehmigung, Bewirtschaftungsgebot, Ermächtigungsgrundlage, Unterhaltungsverband
Stichwort:Unterhaltungsverband
Leitsatz:1. Bei der Ermessensentscheidung, ob eine im Rahmen von satzungsrechtlichen Bewirtschaftungsgeboten vorgesehene Ausnahmegenehmigung für bauliche Anlagen im Uferrandbereich erteilt wird, muss der Unterhaltungsverband nicht in allen Einzelheiten darlegen und beweisen, dass und warum die Unterhaltungsarbeiten bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung erschwert werden, wenn er satzungsrechtlich einen Räumstreifen in einer bestimmten Breite vorgeschrieben hat. Es reicht vielmehr aus, dass die Erschwerung der Unterhaltungsarbeiten plausibel gemacht wird.

2. Einzelfall einer Satzungsregelung, in der dem Unterhaltungsverband die satzungsrechtliche Kompetenz zur Anordnung der Beseitigung von ohne Ausnahmegenehmigung errichteten baulichen Anlagen im Uferrandbereich fehlt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LC 112/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 162/05 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:Nds AGWVG, NWG, WVG
Schlagworte:Ausschuss, Flächenmaßstab, Legitimation, Mindestbeitrag, Mindeststimmrecht, Unterhaltungsverband, Verbandsausschuss, Verbandsversammlung, Wasser- und Bodenverband
Stichwort:Unterhaltungsverband
Leitsatz:Wenn ein Unterhaltungsverband in seinem Satzungsrecht einen Mindestbeitrag nach § 101 Abs. 3 Satz 2 NWG ohne das entsprechende Mindeststimmrecht nach § 101 Abs. 3 Satz 3 NWG verankert hat, ist der nach der inneren Verbandsverfassung anstelle einer Verbandsversammlung zur Änderung der Satzung berufene Verbandsausschuss legitimiert, diesen Fehler durch eine Satzungsänderung zu beheben. Ihm fehlt nicht die Legitimation für diese Satzungsänderung, weil er selbst ohne ein in der Satzung vorgesehenes Mindeststimmrecht gewählt wurde; vielmehr ist lediglich die Regelung über den Mindestbeitrag unwirksam, solange nicht insgesamt ein dem § 101 Abs. 3 Sätze 2 und 3 NWG entsprechender Zustand hergestellt ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 162/05

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LC 542/04 vom 13.07.2007

Rechtsgebiete:GG, NWG
Schlagworte:Erschwernisfaktor, Kostenbeitrag, Unterhaltungsverband, Verwaltungskosten
Stichwort:Unterhaltungsverband
Leitsatz:1. Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach § 105 Abs. 2 Sätze 2 und 3 NWG erfolgt durch Verwaltungsakt.

2. Zum Unterhaltungsaufwand im Sinne von § 105 Abs. 2 Abs. 2 Satz 3 NWG gehören auch die Verwaltungskosten eines Unterhaltungsverbandes.

3. Die Grenzen des weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers werden nicht dadurch überschritten, dass bei der Berechnung des Kostenbeitrags für die vom Land zu unterhaltenden Gewässer zweiter Ordnung auf die bei den Unterhaltungsverbänden für die von ihnen zu unterhaltenden Gewässer anfallenden Aufwendungen abzustellen ist, die Verwaltungskosten der Verbände einzubeziehen sind und der Bemessung des Kostenbeitrages ein "Erschwernisfaktor" von 1,5 zugrunde zu legen ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LC 542/04


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