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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUnterhaltungsmaßnahmen 

Unterhaltungsmaßnahmen

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 195/08 vom 28.10.2008

1. Einem von den Ländern anerkannten Verein i.S.v. § 60 Abs.2 BNatSchG steht ein Beteiligungsrecht nach § 60 Abs.2 Nr.5 BNatSchG bei Befreiungen von Verboten und Geboten zum Schutz von Naturschutzgebieten, Nationalparken, Biosphärenreservaten und sonstigen Schutzgebieten auch zu, wenn Maßnahmen von Bundesbehörden betroffen sind.

2. Bei Unterhaltungsmaßnahmen an Schifffahrtsanlagen oder wasserbaulichen Anlagen haben die Wasser- und Schifffahrtsbehörden des Bundes naturschutzrechtliche Belange in eigener Zuständigkeit zu berücksichtigen. Nach § 48 WaStrG sind sie dabei zwar materiell umfassend an fachfremde Vorschriften des Naturschutzrechtes einschließlich des Landesrechts gebunden. Sie müssen aber weder eine naturschutzrechtliche Genehmigung der zuständigen Landesbehörden einholen noch sind sie an die Beteiligungsrechte von Vereinen in den naturschutzrechtlichen Fachgesetzen gebunden.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1134/04 vom 03.08.2004

Eine Baueinstellung ist nicht schon dann rechtswidrig, wenn ein Bauherr eine noch nicht vorliegende baurechtliche Genehmigung oder sonstige Gestattung beanspruchen kann. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Anspruch offensichtlich besteht.

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 389/02 vom 30.07.2003

1. Ein anerkannter Naturschutzverband kann im Wege der allgemeinen Leistungsklage die Unterlassung von Straßenbaumaßnahmen verlangen, die unter Umgehung des dafür erforderlichen naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahrens, an dem der Verband zu beteiligen wäre, durchgeführt werden sollen.

2. Ob eine Straßenbaumaßnahme zu einer im Naturschutzgebiet grundsätzlich unzulässigen "Veränderung" einer Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Röthengrund" (und vergleichbarer naturschutzrechtlicher Verordnungen) führt, bestimmt sich danach, ob die mit ihr verbundene Änderung des physischen oder ästhetischen Erscheinungsbildes des Naturschutzgebietes das Ziel der Schutzgebietsausweisung gefährdet. Ob sie nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften als planfeststellungspflichtige "Änderung" einer Straße oder als "Unterhaltungsmaßnahme" (im weiteren Sinne) einzustufen ist, ist unerheblich.

3. Die Versiegelung einer im Naturschutzgebiet gelegenen und zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung unversiegelten Straße stellt keine nach § 4 Nr. 8 der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Röthengrund" im Einvernehmen mit der oberen Naturschutzbehörde zulässige Unterhaltungsmaßnahme, sondern eine grundsätzlich unzulässige Veränderung der Straße im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Verordnung dar.

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