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Unterhaltsgeldanspruch

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BSG – Urteil, B 7a AL 6/05 R vom 01.06.2006

Rechtsgebiete:SGB III, GG
Schlagworte:Förderung der beruflichen Weiterbildung - Unterhaltsgeldanspruch - Rechtsänderung - Notwendigkeit einer Bedürftigkeitsprüfung - Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld - verfassungskonforme Auslegung
Stichwort:Unterhaltsgeldanspruch
Leitsatz:1. Zur Frage, ob Unterhaltsgeld seit 1.1.2003 nur dann gewährt werden kann, wenn der Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme bedürftig ist.

2. Bei Vorbezug von Anschlussunterhaltsgeld ist eine Bedürftigkeitsprüfung nicht erforderlich.
Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 6/05 R




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