JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unterhaltsbedarf
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG 1999, SGB II, Richtlinie 2003/86/EG |
| Schlagworte: | Visum, Kindernachzug, Familienzusammenführung, Altersgrenze, maßgeblicher Zeitpunkt, Sicherung des Lebensunterhalts, Sozialhilfebezug, Arbeitslosengeld II, Unterhaltsbedarf, Einkommensberechnung, Erwerbstätigenfreibetrag, Regelerteilungsvoraussetzung, Ausnahme, besondere Härte |
| Stichwort: | Unterhaltsbedarf |
| Leitsatz: | 1. Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und des erforderlichen Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2. Bei erwerbsfähigen Ausländern sind bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG erforderlichen Einkommens von dem Erwerbseinkommen sämtliche in § 11 Abs. 2 SGB II angeführten Beträge abzuziehen. Dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 32.07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, SGB VIII |
| Schlagworte: | Anspruch, Aufenthalt, aufwenden, Aufwendung, außerhalb, außerhalb des Elternhauses, Besuchsaufenthalt, Betreuungsleistung, Beziehung, Eltern, Elternhaus, Elternteil, erstatten, Erstattung, fördern, Gewährung, Haushalt, Herkunftsfamilie, Hilfe, Jugendhilfe, Jugendlicher, junger Mensch, Kind, Kosten, Kostenbeitrag, Kostenbeitragspflichtiger, Leistung, Leistungsträger, Leistung über Tag und Nacht, minderjährig, notwendiger Unterhalt, örtlich, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sicherstellen, Sozialleistungen, Übernahme, umgangsberechtigt, Umgangskontakt, Umgangsrecht, Unterhalt, Unterhaltsbedarf, Unterhaltspflicht, Unterhaltspflichtiger, verpflegen, Verpflegung, Verpflegungsgeld, Zweckmäßigkeitserwägung |
| Stichwort: | Unterhaltsbedarf |
| Leitsatz: | Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder nach § 35a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SGB VIII gewährt, so gehören die Kosten der Verpflegung eines Kindes oder Jugendlichen während seiner Aufenthalte im Elternhaus nicht zu seinem notwendigen Unterhalt im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Können oder wollen die Eltern die dafür erforderlichen Mittel nicht aufwenden, steht dem minderjährigen Kind oder Jugendlichen jedoch ein Anspruch auf dahingehende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites oder Zwölftes Buch zu. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10443/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BGB, SGB II, SGB I |
| Schlagworte: | Unterhaltsbedarf, Arbeitslosengeld II |
| Stichwort: | Unterhaltsbedarf |
| Leitsatz: | Vom Unterhaltsberechtigten bezogenes Arbeitslosengeld II ist bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt regelmäßig nicht zu berücksichtigen. Als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahltes Einstiegsgeld stellt dagegen unterhaltsrechtliches Einkommen dar. Eine Abtretung des Unterhaltsanspruchs an den Leistungsträger, eine diesem gegenüber abgegebene Verpflichtung zur Auskehrung des eingeklagten Unterhalts oder eine ähnliche Vereinbarung, die auf eine bürgerlichrechtlich begründete Zahlungspflicht des Unterhaltsberechtigten im Umfang empfangener Leistungen nach SGB II gerichtet ist, sind im Hinblick auf §§ 31, 32 SGB I unwirksam. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 15 UF 54/05 | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV, ThürBefrVO, BSHG, BGB, VwGO |
| Schlagworte: | Rundfunkgebühr, Befreiung, Einkommen, Einkommensgrenze, Regelsatz, Sozialhilfe, Bemessungsgrenze, Einkünfte, Zuflussprinzip, Unterhalt, Unterhaltsanspruch, Hilfsbedürftigkeit, Nachrang, Leistungsfähigkeit, Unterhaltsbedarf, Unterhaltsleitlinien, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | Unterhaltsbedarf |
| Leitsatz: | 1. Ob sog. realisierbare Unterhaltsansprüche als Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG und damit im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 7 der Thüringer Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht anzusehen sind, ist zweifelhaft. Von einem realisierbaren Unterhaltsanspruch in diesem Sinne kann jedenfalls nur dann ausgegangen werden, wenn er auch der Höhe nach zweifelsfrei feststeht und dementsprechend ohne weiteres gerichtlich durchgesetzt werden kann. 2. Verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen um eine Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen gestritten wird, sind nicht nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 867/01 | |
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