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Unterhaltsansprüche
Entscheidungen der Gerichte
1. Zur Frage der Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen beim Gesamtschuldnerausgleich von getrennt lebenden Eheleuten nach § 426 BGB.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Unterhaltsanspruch verwirkt sein kann.
Zum Verwirkungstatbestand des § 1579 Nr. 2 BGB.
1) Ein Verweisungsbeschluß, der auf eindeutigem Rechtsirrtum beruht, ist nicht bindend.
2) Die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach Art. 22 EG-VO Ehesachen (Nr. 1347/2000) gilt nicht für im Verbund mitgeregelte Unterhaltsansprüche.
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