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Unterhalt des minderjährigen Kindes: Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners auf Grund einer Umschulungsmaßnahme

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OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 UF 391/04 vom 11.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unterhalt des minderjährigen Kindes: Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners auf Grund einer Umschulungsmaßnahme
Stichwort:Unterhalt des minderjährigen Kindes: Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners auf Grund einer Umschulungsmaßnahme
Leitsatz:Für die Dauer einer vom Arbeitsamt bewilligten Umschulung kann sich der Unterhaltsschuldner gegenüber minderjährigen Kindern nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen, wenn er zuvor in seinem erlernten Beruf eine Weiterbildung von 1 Jahr und 9 Monaten erhalten hat, da es sich nicht um eine Ausbildung mit dem Ziel, erstmals einen Berufsabschluss zu erlangen, sondern um eine Zweitausbildung handelt.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 391/04




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