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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 9 N 03.389 vom 10.05.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BVerfGG, BNotO
Schlagworte:Normenkontrolle, Postulationsfähigkeit, Statthaftigkeit, untergesetzliches Landesrecht, Normergänzung (Normerlass), Antragsfrist, Antragsbefugnis
Stichwort:untergesetzliches Landesrecht
Leitsatz:1. Der Normenkontrollantrag des nicht postulationsfähigen Antragstellers und der von seinem Prozessbevollmächtigten "wiederholte" Normenkontrollantrag sind rechtlich als ein einheitlicher Normenkontrollantrag anzusehen.

2. Der Formmangel der fehlenden Postulationsfähigkeit ist heilbar. Er ist nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht mit Wirkung für die Vergangenheit heilbar.

3. Auf Normänderungsbegehren ist § 47 Abs. 1 VwGO weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 9 N 03.389




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