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Unterbringungsgesetz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 54/09 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:FGG
Stichwort:Unterbringungsgesetz
Leitsatz:1. Hat sich eine vorläufige Betreuerbestellung in der Hauptsache erledigt, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen, die Rechtswidrigkeit der Entscheidung durch das Beschwerdegericht feststellen zu lassen (Anschluss an BVerfG BtPrax 2009, 29 = FamRZ 2008, 2260).

2. Hat das Landgericht eine erledigte vorläufige Unterbringungsmaßnahme für rechtswidrig erklärt, weil das Amtsgericht den Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt und überdies das rechtliche Gehör der Betroffenen schwerwiegend verletzt habe, sind diese Mängel auch zu würdigen bei der Bewertung der ebenfalls erledigten Betreuerbestellung mit dem alleinigen Ziel, die vorläufige Unterbringung zu verantworten.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 54/09



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 11 S 2439/07 vom 06.02.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, GG, LVwVfG, VwGO
Schlagworte:Abschiebung, Duldung, Reiseunfähigkeit, Psychische Erkrankung, Suizidgefahr, Aufklärungspflicht, Sicherungsanordnung
Stichwort:Unterbringungsgesetz
Leitsatz:1. Macht ein Ausländer geltend, dass sich sein Gesundheitszustand durch die Abschiebung wesentlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit), oder ergeben sich sonst konkrete Hinweise darauf, hat die Ausländerbehörde den aufgeworfenen Tatsachenfragen nach § 24 Abs. 1 LVwVfG nachzugehen, wobei der Ausländer zur Mitwirkung verpflichtet ist (§ 82 AufenthG).

2. Legt der Ausländer ärztliche Atteste oder Gutachten vor, die den Anforderungen an den Nachweis einer Reiseunfähigkeit nicht genügen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - VBlBW 2003, 482), bleibt die Ausländerbehörde verpflichtet, den Sachverhalt selbst weiter aufzuklären, wenn und soweit sich aus den vorliegenden ärztlichen Äußerungen, dem Vortrag des Ausländers oder aus sonstigen Erkenntnisquellen ausreichende Indizien für eine Reiseunfähigkeit ergeben.

3. Bei substantiiert vorgetragenen oder sonst bekannt gewordenen Anhaltspunkten für eine Suizidgefahr als Folge einer psychischen Erkrankung ist im Regelfall schon vor Beginn einer Abschiebung ein (amtsärztliches) ärztliches Gutachten einzuholen. Eine Untersuchung durch einen Arzt am Tag der Abschiebung ist regelmäßig kein taugliches Mittel, um Hinweise auf eine Suizidgefährdung als Folge einer psychischen Erkrankung so abzuklären, dass eine Abschiebung mit dem möglichen Risiko lebensbedrohlicher Folgen verantwortet werden kann (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2007 - 19 B 352/07 - juris).

4. Beabsichtigt die Ausländerbehörde, den Ausländer ohne die gebotene vorherige Einholung eines ärztlichen Gutachtens zur Suizidgefahr abzuschieben, kommt eine einstweilige Anordnung zur Sicherung des in der Hauptsache verfolgten Duldungsanspruchs nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Betracht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 11 S 2439/07

BGH – Urteil, 4 StR 246/07 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Stichwort:Unterbringungsgesetz
Volltext: BGH - Urteil, 4 StR 246/07

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 33 Wx 154/07 vom 10.08.2007

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Unterbringungsgesetz
Leitsatz:1. Ergibt sich aus dem Gutachten eindeutig, dass die langjährig schwerwiegend alkoholabhängige Betroffene krankeitsuneinsichtig ist und krankheitsbedingt weitreichende zukunftsorientierte Entscheidungen u. a. bezüglich ihrer Gesundheitsfürsorge nicht realitätsnah treffen kann, rechtfertigt das die Annahme des Ausschlusses der Fähigkeit zur freien Willensbildung auch dann, wenn der Gutachter zusammenfassend ausführt, die Betroffene sei zur freien Willensbildung "nur bedingt in der Lage".

2. Eine die Unterbringungsgenehmigung erübrigende Erklärung zur Freiwilligkeit des weiteren Klinikaufenthalts muss auch die zeitliche Reichweite der Genehmigung abdecken. Erklärt die Betroffene ausdrücklich, für einen Zeitraum von etwas über drei Monaten freiwillig in der Klinik bleiben zu wollen, ersetzt das nicht eine vom Sachverständigen und Vormundschaftsgericht mit überzeugender Begründung zur Abwendung konkreter Lebensgefahr bei erneutem Alkoholmissbrauch für notwendig gehaltene Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung bis zu weiteren 21 Monaten.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 33 Wx 154/07


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