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Unterbringungsgenehmigung

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 61/07 vom 23.03.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Unterbringungsgenehmigung
Stichwort:Unterbringungsgenehmigung
Leitsatz:Eine Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass konkrete Tatsachen festgestellt werden, aus denen sich - unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit - die Erforderlichkeit der Heilbehandlung ergibt. Ferner bedarf es grundsätzlich der Darlegung eines konkreten Behandlungskonzeptes.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 61/07




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