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Unterbrechung eines zunächst akzeptierten Notfallrettungs-Auftrages durch Rettungsassistenten/Verlängerung des therapiefreien Intervalls zwischen Meldung des Notfalls und Eintreffen des Rettungsmittels

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 430/01 vom 23.01.2002

Rechtsgebiete:BGB, RettAssG, Sächs.RDG, AZG
Schlagworte:Unterbrechung eines zunächst akzeptierten Notfallrettungs-Auftrages durch Rettungsassistenten/Verlängerung des therapiefreien Intervalls zwischen Meldung des Notfalls und Eintreffen des Rettungsmittels
Stichwort:Unterbrechung eines zunächst akzeptierten Notfallrettungs-Auftrages durch Rettungsassistenten/Verlängerung des therapiefreien Intervalls zwischen Meldung des Notfalls und Eintreffen des Rettungsmittels
Leitsatz:Die Dienstzeit eines Rettungsassistenten ist (hier: nach 12 Stunden Dienst und sechs Minuten vor Dienstende) verlängert sich nicht deshalb und ohne zeitliche Grenze, weil sein Arbeitgeber mit der Durchführung von Notfallrettung unter Einhaltung einer bestimmten Hilfsfrist beauftragt ist (ähnlich LAG Baden-Württemberg vom 23.11.2000 - 4 Sa 81/00 -, AuR 2001, 512, 513).
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 430/01




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