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Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme des Verfahrens

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, X S 4/06 vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:InsO, GKG, ZPO, FGO
Schlagworte:Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Finanzrechtsstreits, Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme des Verfahrens
Stichwort:Unterbrechung eines finanzgerichtlichen Verfahrens durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Aufnahme des Verfahrens
Leitsatz:Wird der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners unterbrochene Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids vom Insolvenzverwalter aufgenommen, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands für das weitere Verfahren ab Aufnahme des Rechtsstreits nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die noch unerfüllte Steuerforderung zu erwarten ist.
Volltext: BFH - Beschluss, X S 4/06




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