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Unterbrechung des PKH-Verfahrens nach § 240 ZPO?

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 Ta 58/06 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Aufhebung der PKH nach § 124 Nr. 4 ZPO und Neubewilligung, Unterbrechung des PKH-Verfahrens nach § 240 ZPO?
Stichwort:Unterbrechung des PKH-Verfahrens nach § 240 ZPO?
Leitsatz:1. Die Aufhebung der PKH nach § 124 Nr. 4 ZPO setzt eine schuldhafte Nichtleistung der festgesetzten Raten voraus. Der im Schuldrecht geltende Grundsatz, dass man Geld zu haben hat, gilt nicht im PKH-Verfahren als staatliche Fürsorgeleistung.

2. Die Unterbrechung des Verfahrens gem. § 240 ZPO steht einer PKH-Bewilligung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn es lediglich noch um die Frage der Bedürftigkeit geht.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 Ta 58/06




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