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Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkrankem Strafgefangenen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMBURG – Beschluss, 1 Ws 59/06 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:GG, StPO
Schlagworte:Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkrankem Strafgefangenen
Stichwort:Unterbrechung der Strafvollstreckung bei todkrankem Strafgefangenen
Leitsatz:Bei einem todkranken Strafgefangenen, von dem eine nur noch sehr eingeschränkte Gefahr erneuter Straftaten ausgeht, kann die Achtung der Menschenwürde eine Unterbrechung der Strafvollstreckung auch dann gebieten, wenn wegen der Krankheit von der Vollstreckung selbst eine nahe Lebensgefahr nicht zu besorgen ist und die Krankheit in einem Anstaltskrankenhaus behandelt werden kann.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 1 Ws 59/06




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