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Unterbliebene Vorschusseinforderung durch Notar

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 2/2002 vom 09.01.2002

Rechtsgebiete:KostO, BNotO
Schlagworte:Unterbliebene Vorschusseinforderung durch Notar
Stichwort:Unterbliebene Vorschusseinforderung durch Notar
Leitsatz:Unterlässt es der Notar, einen Vorschuß einzufordern, so verletzt er damit keine Amtspflicht gegenüber einem Kostenschuldner, der nach dem zu beurkundenden Vertrag im Innenverhältnis zu einem anderen Kostenschuldner die Notarkosten nicht zu tragen hat.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 2/2002




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