JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unterbliebene
| Rechtsgebiete: | GG, NBG, NGG |
| Schlagworte: | Anforderungsprofil, Beförderung, unterbliebene, Dienstposten, Stellenausschreibung, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeiteignung, bedingt |
| Stichwort: | unterbliebene |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 346/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, GG |
| Schlagworte: | Verwerfung, Wiedereinsetzung, Rechtskraft, Gehör, rechtliches, Umdeutung, Antragsbegründung, unterbliebene, Antragsfrist |
| Stichwort: | unterbliebene |
| Leitsatz: | 1. Mit der Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels einer Antragsbegründung wird das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. Daran ist auch das Oberverwaltungsgericht gebunden. 2. Der Wiedereinsetzungsantrag kann nicht in einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Gewährung rechtlichen Gehörs umgedeutet werden, wenn die Frist für diesen Antrag versäumt ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 918/03 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-VermKatG, LSA-VwVfG |
| Schlagworte: | Grenzfeststellung, Abmarkung, Grenze, Liegenschaftskataster, Anhörung, unterbliebene, Heilung |
| Stichwort: | unterbliebene |
| Leitsatz: | 1.Bei einer "Grenzfeststellung und Abmarkung" wird allein der örtliche Verlauf der im Liegen-schaftskataster festgehaltenen Flurstücksgrenze festgestellt. Rechtswidrig ist die Amtshandlung deshalb nur dann, wenn eine andere als die im Kataster nachgewiesene festgestellt worden ist. 2.Treffen die Eintragungen im Liegenschaftskataster nicht zu, so besteht insoweit ein Berichti-gungsanspruch. Solange dieser nicht durchgesetzt ist, bleibt die Richtigkeit der Grenzfeststellung und Abmarkung unberührt. 3.Eine entgegen § 17 Abs. 1 VermKatG unterbliebene Anhörung kann wie nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht nachgeholt werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 495/03 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, GKG |
| Schlagworte: | Kosten, Auslagenentscheidung, unterbliebene, Beschwerde, sofortige, Kostenfestsetzungsantrag, Wiedereinsetzung, Freispruch |
| Stichwort: | unterbliebene |
| Leitsatz: | Legt das Gericht im Falle eines Freispruchs die Kosten des Verfahrens gemäß § 467 I StPO der Staatskasse auf, werden hiervon nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten miterfasst. Eine entsprechende Ergänzung ist nur auf eine sofortige Beschwerde gemäß § 464 III 1 StPO hin möglich. Eine solche kann in der Regel noch nicht in einem nachfolgenden Kostenfestsetzungsantrag gesehen werden. Ist eine Rechtsmittelbelehrung betreffend die Kosten- und Auslagenentscheidung unterblieben, kommt gegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ws 10/04 | |
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