JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > Unterbindungsgewahrsam
| Rechtsgebiete: | HSOG |
| Schlagworte: | Fortsetzungsfeststellung, Feststellung, Gewahrsam, Unterbindungsgewahrsam, Anhörung, Freiheitsentziehung |
| Stichwort: | Unterbindungsgewahrsam |
| Leitsatz: | 1. Entscheidet der Richter, dass eine Person, der durch die Polizeibehörde bereits die Freiheit entzogen wurde, weiter nach § 32 Abs. 1 HSOG in Gewahrsam zu verbleiben hat, so erstreckt sich die richterliche Entscheidung sowohl auf die Rechtmäßigkeit der bisherigen Freiheitsentziehung durch die Polizeibehörde als auch über die Erforderlichkeit der Fortdauer der Freiheitsentziehung. 2. Endet die polizeiliche Ingewahrsamnahme ohne dass es zu einer weiteren Anordnung des Amtsgerichts hinsichtlich der Fortdauer gekommen ist, so bleibt für die Prüfung, ob die polizeiliche Ingewahrsamnahme rechtswidrig war, bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. 3. Der Richter hat selbst die tatsächlichen Feststellungen zu treffen, die eine Ingewahrsamnahme rechtfertigen. Dazu gehört auch die persönliche Anhörung des Betroffenen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 129/07 | |
| Rechtsgebiete: | HSOG |
| Schlagworte: | Bereitschaftsdienst, Fortsetzungsfestellung, Feststellung, Gentechnik, Ingewahrsamnahme, Unterbindungsgewahrsam, Freiheitsentziehung |
| Stichwort: | Unterbindungsgewahrsam |
| Leitsatz: | 1. Das unbefugte Herausreißen gentechnisch veränderter Pflanzen in einem genehmigten Feldversuch kann begründeter Anlass für Unterbindungsgewahrsam nach dem HSOG sein. 2. Die Polizei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Festhalten der Person eine gerichtliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen, sofern eine zeitnahe Entlassung nicht beabsichtigt ist. 3. Ist zur Tagzeit kein Richter erreichbar und besteht auch kein Bereitschaftsdienst, so ist der weitere Unterbindungsgewahrsam bis zur Zuführung des Betroffenen zum Richter auch dann rechtswidrig, wenn das Gericht am Tag nach der Festnahme die Fortdauer des Unterbindungsgewahrsams zu Recht anordnet. 4. Die Frage, ob die Polizei ein selbständiges Rechtsmittel gegen die auf die Beschwerde des Betroffenen ergangene Fortsetzungsfeststellungsentscheidung des Landgerichts hat, bleibt offen. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 391/06 | |
| Rechtsgebiete: | HSOG |
| Schlagworte: | Ingewahrsamnahme, Unterbindungsgewahrsam, Unterbindung, Verhinderung, Gewahrsam, Straftat, Freiheitsentziehung |
| Stichwort: | Unterbindungsgewahrsam |
| Leitsatz: | Die Ingewahrsamnahme zur Verhinderung von Straftaten setzt voraus, dass diese Maßnahme unerlässlich ist um eine unmittelbar bevorstehende Straftat zu verhindern. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 221/06 | |
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