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JuraForum.deUrteileSchlagwörterUUntätigkeitsbeschwerde im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren 

Untätigkeitsbeschwerde im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Beschluss, 18 (7) Ta 249/06 vom 30.10.2006

Die sofortige Beschwerde nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 ZPO ist auch dann statthaft, wenn die Entscheidung eines Prozesskostenhilfeantrags über einen unzumutbaren Zeitraum hinaus verzögert wird und sich bei objektiver Betrachtung diese Verzögerung letztlich als Verweigerung des Rechtsschutzes, die einer Ablehnung gleichzusetzen ist, darstellt.

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