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Untätigkeitsbeschwerde

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 292/09 (StrVollz) vom 24.06.2009

Auch das außerordentliche Rechtsmittel einer Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugsverfahren unterliegt dem Formerfordernis des § 118 Abs. 1 und 2 StVollzG.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 64/08 vom 25.09.2008

Eine ausnahmsweise statthafte Untätigkeitsbeschwerde ist nicht eröffnet, um einzelne Verfahrenshandlungen im Rahmen eines laufenden, vom Vordergericht geförderten Verfahrens herbeizuführen.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 19/08 vom 10.01.2008

Allein durch den Umstand, dass innerhalb eines Zeitraums von etwa vier Monaten der Antrag des Betroffenen auf gerichtliche Entscheidung nicht beschieden wurde, tritt keine Verfahrenslage ein, in der eine Untätigkeitsebschwerde ausnahmsweise zulässig ist.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 376/07 (StrVollz) vom 08.11.2007

In begründeten Ausnahmefällen kann in Strafvollzugssachen eine Untätigkeitsbeschwerde statthaft sein.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 338/07 vom 15.05.2007

Die Unterlassung einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung ist - ausnahmsweise - anfechtbar, wenn die unterlassene Entscheidung selbst bzw. deren Ablehnung anfechtbar ist und der Unterlassung die Bedeutung einer endgültigen Ablehnung und nicht einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 232/06 vom 30.01.2007

Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde (hier im Sorgerechtsstreit).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 58/06 vom 15.12.2006

1. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist aus verfassungsrechtlichen Gründen ausnahmsweise statthaft.

2. Ob eine Nichtbearbeitung oder eine verzögerte Bearbeitung des Verfahrens anzunehmen ist, ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung.

3. In einem selbstständigen Beweisverfahren ist es Sache des Antragstellers, zu prüfen, ob das Gutachten seinen Beweisanträgen entspricht.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 47/06 vom 26.07.2006

Eine Untätigkeitsbeschwerde mit dem Ziel, dem Prozessgericht anzuweisen, binnen bestimmter Frist eine den Rechtsweg beendende Entscheidung zu treffen, ist unzulässig.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 12 S 228/03 vom 20.03.2003

Eine Untätigkeitsbeschwerde, die sich gegen die - aus der Sicht des Beschwerdeführers - überlange Nichtterminierung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens oder die Nichtbescheidung eines Prozesskostenhilfegesuchs richtet, ist nach geltendem Prozessrecht grundsätzlich nicht statthaft.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 12 S 2562/02 vom 08.01.2003

1. Auch die Einlegung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht (§ 147 Abs. 1 S. 1 VwGO) unterliegt dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 S. 2 VwGO (wie Bayer. VGH, Beschluss vom 14.05.2002, NVwZ 2002, 1391).

2. Einer Naturalpartei ist nach geltendem Verfahrensrecht die Möglichkeit verwehrt, ohne Vorliegen einer sie beschwerenden erstinstanzlichen (Sach- oder Prozesskostenhilfe-) Entscheidung das Beschwerdegericht (allein) wegen einer - ihrer Meinung nach - überlangen Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Wege der sog. Untätigkeitsbeschwerde anzurufen.

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 Ta 129/08 vom 08.07.2008

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 177/01 vom 19.07.2001


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