JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > U > unschädliche Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision"
| Rechtsgebiete: | SGG |
| Schlagworte: | Berufungseinlegung, unschädliche Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision", Bezeichnung eines Verfahrensmangels, Auslegung von Rechtsmitteln |
| Stichwort: | unschädliche Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision" |
| Leitsatz: | Der Kläger legt eine Berufung auch dann ein, wenn er in der Rechtsmittelschrift deutlich macht, dass das erstinstanzliche Urteil durch eine höhere Instanz überprüft werden soll und Anhaltspunkte für eine Zulassung der Revision fehlen; eine Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision" ist dann unschädlich. |
| Volltext: BSG - Beschluss, B 13 RJ 289/04 B | |
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