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Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 2947/01 vom 10.07.2003

Rechtsgebiete:GG, HV, KWG 1992, KWO 1980
Schlagworte:Altenheim, Altenwohnheim, Briefwahl, Geheimhaltung, Kausalität, Mandatsrelevanz, Oberbürgermeisterwahl, Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, Wahlfehler, tendenzlos
Stichwort:Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren
Leitsatz:. Zur Frage, wie ein amtierender Bürgermeister im Wahlkampf für seine Wiederwahl werben darf.

2. Wird die Baustelle einer privatrechtlich organisierten Einrichtung, die nach ihrer Fertigstellung öffentlichen Zwecken dienen soll, im Wahlkampf einer politischen Gruppierung zur Durchführung einer Veranstaltung überlassen, so kann dies nur dann eine Unregelmäßigkeit beim Wahlverfahren sein, wenn die Überlassung der Baustelle der Kommune oder einem ihrer Organe zuzurechnen ist und die Überlassung einen Verstoß gegen die Chancengleichheit und/oder das Neutralitätsgebot im Wahlkampf darstellt. Letzteres ist nur denkbar, wenn die Baustelle anderen nicht zu einer Partei- bzw. Wahlveranstaltung zur Verfügung gestellt worden wäre.

3. Eine Unregelmäßigkeit, die nicht gezielt Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Wahlberechtigten nehmen soll, wirkt sich auf das Wahlergebnis grundsätzlich nicht aus. Eine in diesem Sinne "tendenzlose Unregelmäßigkeit" kann sich allenfalls dann als "mandatsrelevant" erweisen, wenn der Wahlausgang so knapp war, dass für ein anderes Ergebnis eine Verschiebung um wenige Einzelstimmen ausgereicht hätte.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 2947/01



HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 3800/00 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:GG, HV, KWG
Schlagworte:Oberbürgermeister-Direktwahl, Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, unzulässige amtliche Wahlbeeinflussung, Neutralitätspflicht gemeindlicher Organe, gerichtlicher Prüfungsrahmen, pflichtwidrige Unterdrückung wahlrelevanter Umstände, Wahlbezug, Erheblichkeits- und Kausalitätsprüfung
Stichwort:Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren
Leitsatz:1. Die vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 78 Abs. 2 HV aufgestellten Grundsätze zum Verständnis des Begriffs der "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" und zu den Anforderungen an die Erheblichkeit und Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis sind auf die kommunalrechtliche Vorschrift des § 50 Nr. 2 KWG für die Überprüfung von Direktwahlen von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten nicht übertragbar.

2. Eine unzulässige Wahlbeeinflussung kann auch durch pflichtwidrige amtliche Verhaltensweisen begangen werden, die ihrer Art nach keinen Bezug zur Wahl haben, wenn sie inhaltlich dazu bestimmt und geeignet sind, die Wählerwillensbildung parteiergreifend und chancenbeeinträchtigend zu beeinflussen.

3. Wenn solche amtlichen Verhaltensweisen in einem mehrfachen pflichtwidrigen Unterdrücken verschiedener wahlrelevanter Tatsachen liegen, ist zu prüfen, welchen Einfluss es auf die Willensbildung der Wähler gehabt hätte, wenn alle bis zum Abschluss der Wahl unterdrückten Tatsachen bekannt geworden wären.

4. In einem solchen Fall ist die Wiederholung der Wahl nach § 50 Nr. 2 KWG anzuordnen, wenn die Möglichkeit nicht ganz fernliegt, dass das Bekanntwerden der unterdrückten Tatsachen das Wahlergebnis beeinflusst hätte. Diese Feststellung kann nicht theoretisch-abstrakt, sondern nur in einer an den konkreten Verhältnissen des jeweiligen Wahlkampfs und an den Stimmverhältnissen der Wahl ausgerichteten Betrachtung auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung getroffen werden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 3800/00


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