Beruht der Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR bei der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages auf einem bewussten und gezielten Zusammenwirken der damaligen Vertragsparteien, um so durch Täuschung der Behörden doch noch die Durchführung des Kaufvertrages zu ermöglichen, liegt allein darin keine sittlich anstößige Manipulation, wie sie die Rechtsprechung für einen Restitutionsausschluss nach § 4 Absätze 2 und 3 VermG voraussetzt.
Urteil des 8. Senats vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 -
I. VG Weimar vom 15.10.1999 - Az.: VG 8 K 2078/97.We -