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BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 21.03 vom 07.07.2004

Rechtsgebiete:EntG LSA, FStrG, GG, VwVfG LSA
Schlagworte:Enteignung, Entschädigung, Folgewirkungen, Grundstücksinanspruchnahme, Grundstücksteil, Grundstücksübernahme, mittelbare Beeinträchtigung, Planfeststellung, Rechtsentzug, Restgrundstück, Teilgrundstück, Übernahmeanspruch, unmittelbarer Zugriff, Wahrunterstellung
Stichwort:unmittelbarer Zugriff
Leitsatz:Wird durch einen Planfeststellungsbeschluss der unmittelbare Zugriff auf ein Teilgrundstück ermöglicht, so ist über eine Entschädigung für die Folgewirkungen dieses Zugriffs auf das Restgrundstück - anders als über den Ausgleich für mittelbare planungsbedingte Grundstücksbeeinträchtigungen - nicht im Planfeststellungs-, sondern im nachfolgenden Enteignungsverfahren zu entscheiden. Das gilt namentlich auch für die Frage, ob dem Enteignungsbetroffenen wegen derartiger Folgewirkungen ein Anspruch auf Übernahme des Restgrundstücks zusteht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 21.03




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