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Unmittelbare Ausführung

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 1 AZR 198/08 vom 26.05.2009

1. Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen. Sie dürfen für rentenberechtigte Arbeitnehmer Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt.

2. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung ist iSv. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein vom nationalen Gesetzgeber verfolgtes legitimes Ziel gerechtfertigt. Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren.

BAG – Urteil, 6 AZR 189/08 vom 23.04.2009

1. Das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs ist verletzt, wenn der andere einen Dritten durch aktives Handeln zielgerichtet veranlasst, das Telefongespräch heimlich mitzuhören. Aus der rechtswidrigen Erlangung des Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot: Der Dritte darf nicht als Zeuge zum Inhalt der Äußerungen des Gespächspartners vernommen werden, der von dem Mithören keine Kenntnis hat.

2. Konnte ein Dritter zufällig, ohne dass der Beweispflichtige etwas dazu beigetragen hat, den Inhalt des Telefongesprächs mithören, liegt keine rechtswidrige Verletzung des zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächspartners vor. In diesem Fall besteht deshalb auch kein Beweisverwertungsverbot.

BAG – Urteil, 3 AZR 640/07 vom 21.04.2009

Versorgungsordnungen, die für Entgeltbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze West höhere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als für Bestandteile bis zu dieser Grenze vorsehen, tragen dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf Rechnung. Sie sind für Fälle, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich auch unter Geltung der Beitragsbemessungsgrenze Ost arbeitet, ergänzend auszulegen. Es ist dann bei Anwendung der Rentenformel statt der Beitragsbemessungsgrenze West ein nach zeitlichen Anteilen gewichteter Wert zwischen den beiden Beitragsbemessungsgrenzen zugrunde zu legen.

BAG – Urteil, 4 AZR 987/07 vom 28.01.2009

1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist, handelt es sich dabei grundsätzlich um die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, insbesondere des Umfangs und der Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers.

2. Sind in einem Arbeitsvertrag eines überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechnikers der NV Bühne allgemein und davon gesondert die Schiedsgerichtsregelung des NV Bühne ausdrücklich und schriftlich in Bezug genommen, ist eine vom Arbeitnehmer unmittelbar beim Arbeitsgericht erhobene Klage aus dem Arbeitsverhältnis nach § 101 Abs. 2 ArbGG unzulässig.

BAG – Urteil, 8 AZR 906/07 vom 22.01.2009

1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus.

2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt.

BAG – Urteil, 1 AZR 515/08 vom 20.01.2009

Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1471/07 vom 15.11.2007

1. Sind mehrere Angehörige gleichrangig bestattungspflichtig, ist die Bestattungsbehörde nicht verpflichtet, alle Bestattungspflichtigen anteilig zur Kostenerstattung nach § 31 Abs. 2 BestattG heranzuziehen. Sie kann im Rahmen ihres Ermessens die Kosten nur von einem Bestattungspflichtigen fordern und diesen darauf verweisen, einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Pflichtigen geltend zu machen.

2. Kosten für eine Trauerfeier sind nicht nach § 31 Abs. 2 BestattG erstattungsfähig (Änderung der Senatsrechtsprechung).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11566/06.OVG vom 14.06.2007

Der Betreiber oder der Leiter eines Alten- und Pflegeheims kann regelmäßig nicht zu den Kosten der ordnungsbehördlich veranlassten Bestattung eines mittellosen und alleinstehenden Heimbewohners herangezogen werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10619/05.OVG vom 25.08.2005

Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können ihre Personal- und Sachkosten, die im Zusammenhang mit der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 6 POG entstehen, von der verantwortlichen Person erstattet verlangen; die lfd. Nr. 14.1 der Anlage zum Besonderen Gebührenverzeichnis bietet hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage.

BAG – Urteil, 8 AZR 341/02 vom 12.06.2003

Wurde im Rahmen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG zuerkannt, kann der durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretene Verlust einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung daneben nicht als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung nach §§ 280, 286 analog BGB verlangt werden.

BAG – Urteil, 1 AZR 241/02 vom 06.05.2003

Eine Handwerksinnung kann Mitglied in einem Arbeitgeberverband werden und diesem die ihr nach § 54 Abs. 3 Nr. 1 HwO verliehene Tarifsetzungsbefugnis übertragen, soweit und solange nicht ein Innungsverband Tarifverträge für ihren Bereich geschlossen hat.

BAG – Urteil, 10 AZR 365/02 vom 19.03.2003

Will ein Arbeitgeber aus sachlichen Gründen die Angestellten stärker an sein Unternehmen binden und gewährt er ihnen deshalb eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern, so haben die gewerblichen Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf die höhere Zuwendung aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung.

BAG – Urteil, 1 AZR 142/02 vom 18.02.2003

Ein nicht dem Arbeitgeberverband angehörender Arbeitgeber kann nach Ablauf eines Verbandstarifvertrags in einen um dessen Neuabschluß geführten Verbandsarbeitskampf einbezogen werden, wenn ein mit ihm abgeschlossener ungekündigter Firmentarifvertrag keine eigenständigen inhaltlichen Regelungen enthält, sondern lediglich auf die jeweils geltenden Verbandstarifverträge verweist.

BAG – Urteil, 7 AZR 225/98 vom 14.08.2002

Die Beschäftigung als Fremdsprachenlektor stellt bei polnischen Staatsangehörigen ab dem 1. Februar 1994 allein keinen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses mehr da. Wenn das vereinbarte Fristende nach diesem Zeitpunkt liegt, steht Art. 37 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 16. Dezember 1991 der Anwendung des § 57 b Abs. 3 HRG aF entgegen.

BAG – Urteil, 8 AZR 647/00 vom 08.08.2002

Pädagogische Unterrichtshilfen im Land Berlin können Lehrkräfte iSd. § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O und der Berliner Lehrerrichtlinien sein.

BAG – Urteil, 4 AZR 101/01 vom 20.03.2002

1. Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV begründet ohne entsprechende kirchengesetzliche Regelung keine unmittelbare und zwingende (normative) Geltung einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung des Dritten Weges für Arbeitsverhältnisse mit kirchlichen Arbeitgebern.

2. Ohne eine einschlägige kirchengesetzliche Regelung bestand kein Anlaß darüber zu entscheiden, ob und inwieweit eine solche normative Geltung durch Kirchengesetz herbeigeführt werden kann.

BAG – Urteil, 3 AZR 121/01 vom 19.03.2002

Der Ausschluß von Hochschullehrern aus dem Geltungsbereich des Bundes-Angestelltentarifvertrages durch § 1 Abs. 2 des 31. Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 18. Oktober 1973 ist nicht gleichheitswidrig.

BAG – Urteil, 10 AZR 76/01 vom 14.11.2001

Ein Betrieb zur industriellen Produktion feiner Backwaren, deren handwerkliche Herstellung sowohl zum Berufsbild des Bäckerhandwerks als auch zu dem des Konditorenhandwerks gehören würde, wird vom fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie dann erfaßt, wenn die unmittelbare Aufsicht über die Arbeitsabläufe überwiegend Fachleuten des Bäckereigewerbes übertragen ist.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2583/00 vom 05.10.2001

Der Zustandsstörer ist nicht verpflichtet, die der Polizei durch die unmittelbare Ausführung von Sanierungsmaßnahmen zum Schutz des Grundwassers entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit diese Maßnahmen zu einer Zeit vorgenommen wurden, in der er noch nicht Eigentümer des die Störung verursachenden Grundstücks war.

BAG – Urteil, 3 AZR 728/00 vom 18.09.2001

1. Die Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks durch Betriebsvereinbarung, die in künftige Zuwächse eingreift, die auf der Grundlage der abgelösten Betriebsvereinbarung hätten erdient werden können, bedarf sachlich-proportionaler Gründe. Es geht darum, die Willkürfreiheit des Eingriffs zu belegen. Dafür wird regelmäßig der allgemeine Hinweis auf wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht ausreichen. Diese sind im einzelnen darzulegen. Anderweitige naheliegende Einsparmöglichkeiten müssen zumindest erwogen und ihre Unterlassung plausibel erklärt werden. Eines ausgewogenen Sanierungsplans bedarf es indes nicht.

2. Sachlich-proportionale Gründe liegen bereits dann vor, wenn ein unabhängiger Sachverständiger Feststellungen getroffen hat, die einen dringenden Sanierungsbedarf begründen. Allenfalls offensichtliche und ergebnisrelevante Fehler oder die Erstellung der Bilanz entgegen den anerkannten Regeln können der Annahme entgegenstehen, ein Eingriff zu Sanierungszwecken sei nicht willkürlich erfolgt.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 259/01 vom 18.09.2001

1. Zur Kostenerstattungspflicht nach Durchführung von Gefahrerforschungsmaßnahmen im Wege der unmittelbaren Ausführung durch die Behörde.

2. Zur Verhaltensverantwortlichkeit einer Gemeinde insbesondere als ehemalige Grundstückseigentümerin durch Unterlassen von Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen.

BAG – Urteil, 4 AZR 352/00 vom 29.08.2001

Die Tarifvertragsparteien verstoßen nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn sie übernommene Beschäftigte im Sinne einer Besitzstandswahrung entsprechend ihrer bisherigen Vergütung eingruppieren und nicht der Stammbelegschaft gleichstellen.

BAG – Beschluss, 7 ABR 2/99 vom 15.08.2001

Das bei betriebsratsinternen Wahlen einer Gruppe zustehende Bestimmungsrecht geht im Fall einer Patt-Situation jedenfalls ohne einen Mehrheitsbeschluß der Gruppe nicht auf das Betriebsratsplenum über. Dieses darf die Entscheidung nicht an sich ziehen. Vielmehr ist die Patt-Situation durch Losentscheid aufzulösen.

BAG – Urteil, 10 AZR 483/00 vom 25.07.2001

1. Soweit es für die Zuordnung eines Betriebes zum Schreinerhandwerk, der nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 11 VTV vom Geltungsbereich des VTV nicht erfaßt wird, darauf ankommt, ob mindestens 20 vH der betrieblichen Gesamtarbeitszeit in Anspruch nehmende Arbeiten von gelernten Schreinern oder Tischlern ausgeführt werden, kann die Arbeitszeit gelernter Modellbauer oder Modelltischler nicht berücksichtigt werden.

2. Zwar ist für die Feststellung, welche Arbeiten die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer eines Betriebes in Anspruch nehmen, grundsätzlich der Zeitraum eines Kalenderjahres zugrunde zu legen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung von der ZVK herangezogene Arbeitgeber den Betrieb nur für einen geringeren Zeitraum als ein Kalenderjahr unterhalten hat. In diesem Fall kommt es auf die überwiegende betriebliche Gesamtarbeitszeit in diesem Zeitraum an, auch wenn der Betrieb von einem anderen Inhaber im übrigen unverändert fortgeführt wird.

BAG – Urteil, 4 AZR 295/00 vom 20.06.2001

1. Nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die dort umschriebenen Tarifnormen in dem Rechtsstand zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses, der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs besteht.

2. Die dynamische Blankettverweisung hat beim Übergang der verweisenden Tarifnorm in das Arbeitsverhältnis gem. § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zur Folge, daß auch die Regelung der in Bezug genommenen Tarifnorm nur in dem Rechtsstand in das Arbeitsverhältnis übergeht, der im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestand.

BAG – Urteil, 1 AZR 463/00 vom 19.06.2001

1. Ein Redaktionsstatut für einen Zeitungsverlag, das die Bildung eines Redaktionsrats zur Beteiligung der Redakteure in tendenzbezogenen Maßnahmen vorsieht, verstößt nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Eine Konkurrenz des Redaktionsrats zum Betriebsrat besteht nicht, soweit sich die Kompetenzen des Redaktionsrats auf tendenzbezogene Angelegenheiten beziehen.

2. Ein solches zwischen dem Arbeitgeber und den Redakteuren vereinbartes Redaktionsstatut, nach dem der Redaktionsrat aus sachlichen Gründen die Bestellung und Abberufung des Chefredakteurs und nachgeordneter Redakteure verhindern kann, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.

3. Ein Redaktionsstatut, das Bestandteil der Arbeitsverhältnisse der Redaktionsmitglieder ist, kann nur mit Mitteln des Arbeitsvertragsrechts beendet werden.

BAG – Urteil, 7 AZR 376/00 vom 25.04.2001

Arbeitgeber iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG ist der Vertragsarbeitgeber. Vertragsarbeitgeber ist die natürliche oder juristische Person, die mit dem Arbeitnehmer den befristeten Arbeitsvertrag geschlossen hat.

BAG – Urteil, 8 AZR 565/00 vom 22.03.2001

1. Kennzeichen der Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist die normative, abstrakt-generelle Vorherbestimmung des jeweils für die Entscheidung zuständigen Richters. Der gesetzliche Richter ist nicht gewahrt, wenn er durch eine Ermessensentscheidung bestimmt werden kann.

2. Eine abstrakt-generelle Regelung, die eine Ermessensentscheidung über die Zuständigkeit ausschließt, liegt nicht vor, wenn der Geschäftsverteilungsplan eines Landesarbeitsgerichts vorsieht, daß "in Sachen, die in mehreren Kammern anhängig sind und bei denen eine Verbindung in Frage kommt (§ 147 ZPO), die Verbindung durch die Kammer erfolgen soll, in der die zuerst eingegangene Sache anhängig ist".

BAG – Urteil, 2 AZR 141/00 vom 15.03.2001

Für die Parteistellung im Prozeß ist nicht allein die formelle Bezeichnung der Partei in der Klageschrift maßgeblich. Ergibt sich in einem Kündigungsschutzprozeß etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, so ist eine Berichtigung des Rubrums möglich, auch wenn der Kläger im Rubrum der Klageschrift irrtümlich nicht seinen Arbeitgeber, sondern dessen Bevollmächtigten als Beklagten benannt hat.

BAG – Urteil, 4 AZR 212/00 vom 25.10.2000

1. Wenn die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages gem. § 5 Abs. 5 Satz 3 TVG mit dessen Ablauf endet, wirken seine Rechtsnormen gem. § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen (Außenseitern) nach.

2. Diese Nachwirkung wird durch einen nicht für allgemeinverbindlich erklärten Folgetarifvertrag nicht beendet.

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